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Fetz Anita · Ständerat · 2011-09-27

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-27

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, Punkt 3 der Motion anzunehmen, so, wie das auch der Nationalrat schon gemacht hat. Nach den Ausführungen der Kommissionssprecherin möchte ich ein paar Sachen hier wieder etwas zurechtrücken. Wir wissen seit Jahren, dass Verwaltungsgebühren der Sammelstiftungen für die berufliche Vorsorge der Lebensversicherer eben nicht transparent ausgewiesen werden. Es wird nur ein Teil, nämlich ein freiwilliger Teil, ausgewiesen. Die Ausweisung ex ante, d. h., bevor man den Versicherungsvertrag abschliesst, ist eine der wirksamsten Methoden, um diese Transparenz herzustellen. Ich erinnere Sie an die Abstimmung im März vor einem Jahr. Damals wurde die Senkung des Umwandlungssatzes wuchtig abgelehnt. Eine der Hauptursachen war - und ist es heute immer noch - ein tiefes Misstrauen gegenüber den Versicherern, die eben ihre Verwaltungskosten, aber auch die Leistungen, die sie den Aktionären, dem Verwaltungsrat und ihren Kadern geben, nicht offenlegen, und das sind wahrlich keine Einzelfälle. Deshalb hat unser ehemaliger Kollege Rudolf Rechsteiner diese Motion eingereicht. Ich erinnere Sie daran: Viele KMU sind auf die Angebote der Versicherer im BVG-Bereich angewiesen und müssen Verträge eingehen, bei welchen sie bei den Gebühren im Prinzip die Katze im Sack kaufen, nur weil sie keine Alternative haben. Auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen kommt in seinem Bericht an die SGK-NR vom August 2010 zum Schluss, "dass die Transparenz der Verwaltungskosten durch eine ex ante vertragliche Abmachung verbessert werden kann". Aber es sagt auch ganz klar, dass es dazu eine gesetzliche Grundlage braucht. Diese wird aufgrund von Punkt 3 der Motion geschaffen.

Zum Schluss noch zum Gegenargument, das immer wieder kommt, weniger von der Kommissionssprecherin, aber von der Kommission selber, nämlich dass die ganze Sache nicht praktikabel und mit bürokratischem Aufwand verbunden sei. Das ist natürlich das Killerargument par excellence. In [PAGE 932] diesem Fall, das muss ich Ihnen klar sagen, sticht es nicht. Hunderttausende von KMU werden heute in ihren BVG-Verträgen vermutlich mit viel zu hohen Verwaltungsgebühren abgezockt - man kann es nicht anders sagen. Dem muss endlich ein Riegel geschoben werden. Dass es dazu eine gesetzliche Grundlage braucht, die dann auch umgesetzt werden muss, ist üblich, das ist bei allen gesetzlichen Grundlagen so. Man kann jedes Gesetz torpedieren, auch wenn es noch so notwendig ist, indem man sagt, es verursache Aufwand bei der Umsetzung.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.