Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-07
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
In Artikel 61 soll für junge Erwachsene die Arbeitserziehung nach Artikel 100bis des geltenden Rechtes beibehalten, aber leicht modifiziert werden. Die Bestimmung richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung erheblich gestört sind. Junge Erwachsene, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nicht massnahmebedürftig und fallen unter die allgemeinen Regeln des Erwachsenenstrafrechtes. Mit der Massnahme soll die Entwicklung der betroffenen Jungen in Form von sozialpädagogischer und therapeutischer Hilfe beeinflusst und gefördert werden. Diese Massnahmen für junge Erwachsene gehören zu den erfolgreichsten Massnahmen überhaupt; sie haben sich in der Praxis sehr bewährt und dazu geführt, dass eine grosse Zahl dieser Frühdelinquenten später nicht mehr als Täter in Erscheinung getreten sind. Die Massnahme ist mithin in der Regel erfolgreich. Eine Streichung würde bedeuten, dass man diesen Erfolg gefährdet und gerade diesen jungen Erwachsenen die Resozialisierung erheblich erschwert.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen, welche den Minderheitsantrag mit 9 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt hat.