Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-22
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-22
Wortprotokoll
Es wurde gesagt, es ist eine ziemlich vertrackte Situation: Grundlage dieses ganzen Knotens Nordumfahrung Zürich war ein generelles Projekt des Kantons Zürich, das von ihm ausgearbeitet und dem Bundesrat im September 2007 vorgelegt wurde, und zwar ohne die Überdeckung Weiningen. Dieses Vorhaben kam, nachdem das generelle Projekt vom Bundesrat bewilligt worden war und der Kanton Zürich bzw. dessen damalige Regierung die Umfahrung ohne diese Überdeckung geplant hatte. Die Dienste des Astra sind davon ausgegangen, dass das gilt, was die Regierung unterbreitet habe, und man hat mit den Ausführungsarbeiten begonnen. Mit der Übernahme des Nationalstrassennetzes durch den Bund kam dann der Wunsch der Region nach dieser Überdeckung.
Wir haben deshalb ein dreifaches Problem: Wir haben erstens das seinerzeitige generelle Projekt, das mit den heutigen Wünschen der Regierung nicht mehr übereinstimmt. Wir haben zweitens das Problem, dass die Überdeckung nie Bestandteil des Plangenehmigungsverfahrens war. Es besteht deshalb auch ein Streit unter Juristen. Mittlerweile sagt die Mehrheit der Juristen, man müsste das Projekt wahrscheinlich wie in jedem Plangenehmigungsverfahren nochmals auflegen. Das würde eine Verzögerung des ganzen Gubrist-Projekts um drei bis fünf Jahre bedeuten. Es gibt also ein zeitliches Problem.
Das dritte Problem ist die Finanzierung, da eine Überdeckung Mehrkosten zur Folge hat. Wenn der Kanton sich beteiligt, ist das gut. Wir haben aber eigentlich die Erwartung - weil die Rechtsgrundlage, der Standardbericht Nationalstrassenbau, zum Schluss kommt, dass der Bund nur Kosten zur Einhaltung von Normen und Standards übernehmen kann -, dass diese Mehrkosten an sich zu 100 Prozent von Kanton und Gemeinde zu bezahlen sind. Das Modell "Katzensee" ist eben hier nicht geeignet, da dort die [PAGE 894] Rechtsgrundlage das Natur- und Heimatschutzgesetz ist, gemäss welchem der Bund sich zu 65 Prozent an den Kosten beteiligt. Sie sehen, wir haben drei Probleme, die bisher nicht lösbar waren.
Das Astra hat der Gemeinde Weiningen und dem Kanton im letzten Dezember zwei Alternativen vorgeschlagen, weil eine Überdeckung von 270 Metern Länge sicherheitstechnisch höchst problematisch wäre; man müsste im Tunnel eine neue Lüftungsanlage einbauen. Das wurde aber von der Gemeinde Weinigen aus mir nicht bekannten Gründen abgelehnt.
Es gibt sicher Kompromisslösungen auf der technischen Seite, die weiterhin geprüft werden können. Jetzt muss es aber schnell gehen: Der Engpass am Gubrist ist schon seit Jahren ein Ärgernis, da muss wirklich eine Lösung realisiert werden. Mir macht es Sorge, wenn wir - selbst wenn es wegen eines verständlichen Wunsches ist - nochmals drei bis fünf Jahre verlieren, bis nur schon die Plangenehmigung vorliegt; noch länger würde es dauern, bis man mit dem Bauen beginnen könnte. Das ist meines Erachtens ein grosses Problem in Anbetracht der Gesamtbedeutung dieses Abschnittes am Gubrist und der Last, die dort halt einfach anfällt. Ob die Juristen Kniffe finden, wie man die Plangenehmigung umgehen könnte, bleibe dahingestellt. Aber ganz sauber, ganz korrekt ist es zweifelsfrei nicht. Das macht die Sache für uns sehr schwierig. Herr Regierungsrat Stocker hat mir noch im Juli geschrieben, es sei jetzt wichtig, das Projekt am Gubrist so schnell wie möglich zu realisieren. Ich weiss jetzt auch nicht, was die Regierung will.
Wenn Sie das Projekt schnell realisiert haben wollen, müssen Sie die Motion ablehnen. Wenn Sie sagen, Ihnen sei das Verständnis für die Region wichtiger, Ihnen sei das Lärmproblem und die Möglichkeit, mit dieser Untertunnelung Fläche zu gewinnen, wichtiger, dann stimmen Sie der Motion zu. Aber Sie sagen dann auch Ja zur Verzögerung, die sich bei der Gubrist-Engpassbeseitigung ergeben wird.
In Bezug auf den Engpass, auf den Stau und auf die Kosten, die der Stau verursacht, vertreten wir die Position, die Motion sei abzulehnen. Was man später vielleicht noch realisieren kann, bleibt offen. Aber wir sollten jetzt mindestens diesen Plangenehmigungsentscheid fällen, um mit der Sanierung am Gubrist beginnen zu können.