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Bieri Peter · Ständerat · 2011-09-22

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-09-22

Wortprotokoll

Die drei parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat sind gleichlautend wie die parlamentarische Initiative Fournier, die wir bereits in der Frühjahrssession behandelt und mit einem sehr klaren Ergebnis abgelehnt haben. Auch frühere Vorstösse in der [PAGE 906] gleichen Sache haben wir im Ständerat stets abgelehnt. Es gilt zu vermerken, dass wir diese Thematik seit 2003 unter dem Namen "Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen" - es war dies die parlamentarische Initiative Giezendanner 03.411 - x-mal zwischen den Räten hin- und hergeschleppt haben. Den Initianten ist in dieser staatspolitisch offensichtlich wichtigen Thematik eine gewisse Hartnäckigkeit, um nicht einen negativ besetzten Begriff zu verwenden, zu attestieren. Aber ebenso konstant hat der Ständerat an seiner Haltung festgehalten. Um es vorwegzunehmen: Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, auch diesen Initiativen keine Folge zu geben.

Die aktuellen Initiativen tragen nun wegen der negativen Erfahrungen einen anderen Titel. Anstelle von Formel-1-Rennen spricht man von Rundstreckenrennen. Es handelt sich aber immer noch um Rennen und nicht um Teststrecken, wie uns die nationalrätliche Vertretung in der KVF weismachen wollte. Gesetzgeberisch ändert sich nichts, geht es doch um Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes, wo heute der Grundsatz festgelegt ist, dass öffentliche Rundstreckenrennen verboten sind. Artikel 94 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung umschreibt, was unter einem Rundstreckenrennen zu verstehen ist. Das geltende Gesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, einzelne Ausnahmen zu gestatten. In Artikel 94 Absatz 3 der Verordnung werden die Ausnahmen genauer umschrieben, ich verweise auf den Bericht der KVF-NR zur parlamentarischen Initiative "Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen", Kapitel 1.2.

Das Verbot gemäss geltendem Recht besteht seit 1955 und ist nach einem schweren Unglück bei einem Autorennen in Le Mans aufgenommen worden.

Die Initianten und der Vertreter der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates, der bei uns die drei Initiativen vorstellte, argumentieren, das Verbot sei nicht mehr zeitgemäss, es gebe ein solches nur mehr in Israel, und es müssten wegen des Verbots Tausende von Motorsportlerinnen und Motorsportlern ins Ausland reisen. Auch verweisen sie darauf, Rundstrecken seien geeignet, Verkehrssicherheitskurse zu absolvieren und technische Entwicklungen zu testen. Es gehe um die Abschaffung einer Diskriminierung und um die Förderung wirtschaftlicher Potenziale, die gerade für die schweizerische Zulieferindustrie im Bereich Automobilbau von Bedeutung sei. Letztlich argumentieren die Initianten auch ökologisch, müssten die Rundstreckenliebhaber bei einer Aufhebung des Verbots doch nicht mehr ins Ausland reisen, um ihrem Hobby zu frönen.

Nachdem sich der Bundesrat, unsere Kommission und unser Rat gegenüber diesem Ansinnen bei früheren, gleichlautenden Vorstössen stets ablehnend verhielten, kann ich ihre Argumente kurz zusammenfassen: Der Bundesrat machte in seiner Stellungnahme bereits früher auf die umweltschutzrelevanten und finanziellen Bedenken aufmerksam. Er hinterfragte die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage in Betrieb und Unterhalt und stellte die kritische Frage, ob solche Rennen der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit wirklich förderlich seien. Er verwies auf den Nachahmungseffekt und erklärte, die Schweiz sei als Tourismusland in erster Linie für ihre schöne Natur bekannt, und dieses Image sei zu bewahren.

Herr Kollege Graber hat das letzte Mal darauf hingewiesen, dass man bei einem Standortmarketing nicht alles haben könne, dass die Schweiz sich zu Recht als Ort von Naturschönheiten, als Ort der Ruhe und der intakten Umwelt verkaufe und man nicht gleichzeitig das Gegenteil anbieten könne. Letztlich ist darauf zu verweisen, dass es weltweit und insbesondere in Europa zu viele Rundstreckenrennen gibt, die grosse Kosten verursachen und die Öffentlichkeit belasten. Infrage zu stellen sind auch die von den Initianten erwähnten Impulse für technologische Neuentwicklungen, die eine positive Wirkung auf Forschung, Entwicklung und Industrie haben sollen. Unsere Industrie hat ihre Erfolge bis anhin auch ohne schweizerische Rundstreckenrennen erzielt, und für Testfahrten braucht es ja nicht in jedem Fall Rundstrecken.

In unserer Kommission erachtet die Mehrheit im Lichte der aktuellen Erkenntnisse in Sachen Verkehrssicherheit und schonender Nutzung der Landschaft sowie im Hinblick auf den Umweltschutz eine Wiederzulassung solcher Rennen als ein ungünstiges und widersprüchliches Signal. Wir können uns doch nicht am einen Tag unter dem Motto "Für ein gesundes Klima" für die CO2-Reduktion einsetzen und am nächsten Tag das Gegenteil davon machen. Das nimmt uns die Glaubwürdigkeit. Aus politischer Sicht ist auch zu erwähnen, dass wir zurzeit wahrscheinlich andere, gewichtigere Aufgaben zu lösen haben als die hier vorliegende. Und nicht zuletzt geht es der Mehrheit der Kommission auch um den Respekt vor jüngst gefällten Beschlüssen. Es kommt gewissermassen einer Zwängerei gleich, wenn nach nur wenigen Monaten das gleiche Thema in diesem Rat wiederum zur Debatte steht, obwohl doch längst und jeweils klar entschieden wurde. So weit meine Ausführungen.

Wie gesagt, der Entscheid in der KVF war der gleiche wie immer; 7 zu 6 Stimmen waren es diesmal. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir im Rat das letzte Mal die gleichlautende parlamentarische Initiative Fournier mit 23 zu 12 Stimmen abgelehnt haben.

Ich bitte Sie, hier bei Ihrer Haltung zu bleiben.