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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2001-06-07

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Ich verdanke den Hinweis auf die Problematik der neu einzuführenden Fachkommissionen dem sehr renommierten Strafrechtslehrer Günter Stratenwerth - damit das offengelegt ist. Ich beantrage Ihnen, diese Fachkommissionen, die in verschiedenen Bestimmungen zur Verwahrung und bedingten Entlassung vorgesehen sind, nicht ins Gesetz aufzunehmen. Der Antrag versteht sich, wie das der Ratspräsident gesagt hat, als Konzept; es braucht also nur eine Abstimmung.

Ich beschränke mich auf vier Argumente:

1. Die vorgesehene Regelung ist überflüssig. Die Fachkommissionen sind schon nach geltendem Recht, das sie nicht erwähnt, verschiedenenorts eingeführt worden. Sie können auch weiterhin bestehen, wenn und so weit es für sinnvoll gehalten wird. Dafür braucht es keine Gesetzesbestimmung.

2. Die Einschaltung der Fachkommissionen in der vorgesehenen Form ist rechtsstaatlich ausserordentlich bedenklich. Ihre Stellungnahmen sind zwar blosse, als solche nicht anfechtbare Empfehlungen, welche die Vollzugsbehörden tatsächlich aber trotzdem binden. Die Anfechtung des darauf gestützten Entscheids der Vollzugsbehörde ist chancenlos, und gegen die Entscheide der Fachkommissionen gibt es keine Rechtsmittel. Verfahrensgarantien, die diesen Mangel ausgleichen könnten, wie z. B. die Anhörung des Betroffenen durch die Kommission, sind nicht vorgesehen und im Allgemeinen heute auch nicht üblich - ebenso wenig wie die Anhörung von Vertretern der betroffenen Vollzugseinrichtung.

3. Die Auswirkungen der Fachkommissionen auf die öffentliche Sicherheit sind, um das Mindeste zu sagen, sehr zweifelhaft. So sagt z. B. Professor Andrea Baechtold, der ehemalige Leiter des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug im Kanton Bern, dass die Auswirkungen der Einschaltung von Fachkommissionen auf die öffentliche Sicherheit bisher nicht untersucht worden seien und nicht erhärtet seien. Es ist also völlig unklar, ob diese Kommissionen tatsächlich mehr Sicherheit bringen. Solange diese entscheidende Frage aber nicht geklärt ist, sollten wir die Fachkommissionen nicht im Gesetz festschreiben.

4. Die vorgesehene Regelung ist in dieser Form gar nicht durchführbar. Sie setzt nämlich die Existenz ganzer Heerscharen von entsprechend qualifizierten Psychiatern und anderen Personen voraus, die ja nicht nur bei den zahlreichen Entscheiden der Fachkommissionen mitzuwirken haben, sondern die auch sonst als unabhängige Sachverständige gebraucht werden, die das Gesetz überall noch zusätzlich fordert, und die in der einen wie in der anderen Rolle den Täter nicht behandelt oder in anderer Weise betreut haben dürfen. Diese Fachleute gibt es in dieser Zahl gar nicht.

Wenn ich richtig informiert bin, wurde die Frage der Fachkommissionen in der nationalrätlichen Kommission kaum diskutiert. Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat und geben ihm Gelegenheit, diese wichtige Frage noch einmal gründlich und genau anzusehen. Übrigens gibt es auf dem Antragsblatt einen kleinen Fehler, er betrifft Artikel 64 Absatz 2. Dieser Artikel ist nicht betroffen, weil er die ständerätliche Fassung betrifft, der Antrag betrifft nur die anderen drei auf dem Antragsblatt genannten Artikel.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag zuzustimmen und so dem Ständerat die Chance zu geben, die Sache genau anzusehen. Es geht um viel.