preparatory:AB 12188
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Ich war bei der Vorbereitung dieser Anträge in der Kommission. Ich habe diesen Anträgen seinerzeit mit der Mehrheit der Kommission zugestimmt. Allerdings muss ich heute sagen - das ist ja der Vorteil, dass man im Parlament über eine solche Sache auch richtig diskutiert -, dass mich die Überlegungen von Herrn Hämmerle heute verunsichert haben. Auf die ersten drei Argumente möchte ich nicht eingehen, sie haben einiges für sich. Aber das Argument, dass wir damit eine Unmenge von entsprechenden Kommissionen, Kommissionssitzungen, Arbeiten, beigezogenen psychiatrischen Experten brauchen und auch ein sehr grosser Aufwand entstehen wird, der von den betreffenden Fachleuten in diesem Sinne möglicherweise gar nicht abgedeckt werden kann, veranlassen mich auch, für den Antrag Hämmerle zu stimmen. Ich tue dies vor allem im Hinblick darauf, dass diese Frage noch einmal genauer überprüft werden kann, indem wir eine Differenz zum Ständerat schaffen.
Sie haben ja bemerkt, dass die Prüfung der Entlassung und der Aufhebung der Massnahmen jedes Jahr erfolgen muss. Jedes Jahr müssen also gemäss Absatz 1 dieser Bestimmung alle diese Fälle einmal überprüft werden. Das bedeutet einen enormen Aufwand. Die Sachverständigen und die Kommission müssen nach Artikel 62d Absatz 2 jeweils dann mit einbezogen werden, wenn die Täter schwererer Delikte zur Diskussion stehen. Das betrifft aber, wie Sie in Artikel 64 Absatz 1 Litera a nachlesen können, doch eine Grosszahl derjenigen Taten, für deren Begehung diese Täter eingewiesen worden sind. Mit anderen Worten und als Fazit: Es ergibt sich wirklich eine grosse Anzahl von jährlich zu überprüfenden Fällen. Für diese grosse Anzahl muss nach diesem Konzept das aufwendige Verfahren mit diesen Kommissionen vorgeschrieben werden. Es lohnt sich, das noch einmal zu überdenken.
Deshalb bitte ich Sie auch, dem Antrag Hämmerle zu folgen.