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Frick Bruno · Ständerat · 2011-09-22

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22

Wortprotokoll

Ich nehme abschliessend zu allen Differenzen Stellung.

Ich beginne mit dem Antrag der Minderheit Hêche bei Ziffer II Buchstabe c. Die Minderheit Hêche will den Ausgabenplafond für die künftige Armee in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss festschreiben. Das heisst, die Betriebsausgaben und die laufenden Investitionsausgaben sollen geplant und in einem referendumsfähigen Beschluss festgehalten werden. Die Militärausgaben wären damit die einzigen Ausgaben des Bundes, über welche das Volk abstimmen könnte. Das Volk kann nicht abstimmen über die Höhe der Bildungsausgaben, es kann nicht abstimmen über die Höhe der Ausgaben für die Entwicklungshilfe oder über die Ausgaben für den Strassenbau. Diese liegen in der Kompetenz des Parlamentes. Lediglich die Planung der Verteidigungsausgaben soll in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss festgeschrieben werden. Das ist systemwidrig und wäre einmalig im Bundesbereich. Daher lehnt die Mehrheit das ab.

Es gab bisher eine kleine Ausnahme. Der Ausgabenplafond für die Verteidigung war bisher in Artikel 4a Absatz 4bis des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes geregelt. Für die Jahre 2009 bis 2011 wurde ein Ausgabenplafond von 12,285 Milliarden Franken festgeschrieben. Das war eine Ausnahme. Mit dem Nichteintreten auf das Konjunkturpaket fällt auch diese Bestimmung weg; sie wird nicht erneuert. Ab 2012 ist keine Zahl mehr festgelegt. Wenn wir dem Antrag der Minderheit Hêche folgten, wäre die Verteidigung der einzige Sachbereich, in dem die Finanzplanung der Volksabstimmung unterläge. Das ist sachfremd; wir sollten darauf verzichten.

Zu den Anträgen Büttiker und Lombardi: Ich unterstütze die beiden Intervenienten in ihrem Anliegen, dass wir noch in dieser Session einen Entscheid fällen und die Vorlage verabschieden. Das Eisen ist warm; wir sind auf dem Weg, um die Sache in der nächsten Woche abzuschliessen. Ihr Antrag, Herr Büttiker und Herr Lombardi, fand Anhänger, aber keine Mehrheit. Warum fand er keine Mehrheit? In seinen bisherigen Unterlagen hat das VBS uns dargelegt, wo es Abstriche machen würde, wenn wir die Mittel um eine halbe Milliarde reduzierten. Solche Abstriche sind zwar nicht in der Absicht des VBS, aber die Unterlagen zeigen, wie es einen solchen Auftrag umsetzen würde.

Nun bestehen aber Berechnungen, wonach eine Umsetzung der Lösung des Nationalrates möglich wäre: Auf die Kreditreste in der Höhe von rund 500 Millionen Franken habe ich hingewiesen; zusätzliche Mittel stehen zur Verfügung, wenn wir gemäss Nationalrat das Budget bereits auf 2013 statt erst ab 2015 erhöhen. Wie der Finanzmechanismus abläuft und was für die spätere Zukunft eingespart werden kann, wird vom VBS berechnet, wir haben die Zahlen noch nicht. Es ist üblich, dass sich das VBS mit Ideen und Anträgen auseinandersetzt, die aus der parlamentarischen Beratung und aus dem Differenzbereinigungsverfahren kommen. Es scheint, so wurde uns informell gesagt, dass die Antworten bis nächste Woche vorliegen. Offenbar ist für einige Leute im VBS der Sonntagsurlaub gestrichen worden, wir danken im Voraus dafür. So wird der Nationalrat in Kenntnis dieser Zahlen entscheiden.

Herr Büttiker und Herr Lombardi: Wir kennen die Zahlen noch nicht, darum ist es mir nicht möglich, Ihrem Antrag zuzustimmen. Wenn Sie auf die Zahlen warten und sagen können - Sie haben es angedeutet, Herr Büttiker -, dass Sie zurzeit auf diesen Antrag verzichten können, ihn aber das nächste Mal wieder stellen, wenn die Kommission nicht mit Zahlen kommt, wäre das im Sinne einer sachlichen Klärung. Der Nationalrat hat die Möglichkeit einer raschen Erledigung; die Sache kann geklärt werden, so kompliziert ist sie auch wieder nicht.

Zu Herrn Freitag darf ich sagen: Es ist nicht so, dass wir und das VBS nichts wissen. Das VBS weiss, wo es sparen will, wenn es gemäss dem bisherigen Planungsauftrag sparen muss. Aber wir wissen noch nicht, wie der Finanzmechanismus abläuft, falls der Nationalrat seine Idee verwirklichen kann. Das ist noch zu klären. Insofern bewegen wir uns auf nicht ganz gesichertem Gebiet, deshalb möchten wir vorderhand bei unserer Lösung bleiben.

Nun zum Antrag der Minderheit Bieri: Vorerst ist zu sagen, dass Herr Bieri offenbar Kampfflugzeuge will. Und er will ebenfalls eine Sonderfinanzierung. Der Unterschied ist anderer Natur: Im Antrag der Minderheit Bieri sind keine Zahlen, Herr Bieri will ein offenes Konzept. Er will auf den Entscheid, 22 Kampfflugzeuge zu kaufen, nochmals zurückkommen können. Herr Stähelin, Sie verzeihen, dass auch ich Sie zitiere. Es erhöht das Renommee eines Kollegen, wenn er von Befürwortern und Gegnern als fachkundiger Zeuge angerufen wird. Sie haben zutreffend darauf hingewiesen, dass Planungsbeschlüsse keine Zahlen enthalten sollten, wenn man keine genauen Kenntnisse hat. Doch, bei den Kampfflugzeugen, Herr Bieri, ist es anders. Darum hat ja Herr Stähelin bei dieser Bestimmung keinen Antrag gestellt. Bei den Kampfflugzeugen kennt der Bundesrat die Zahlen - er ist darüber informiert und hat zustimmend Kenntnis davon genommen, dass für 22 Kampfflugzeuge eine Evaluation vorgenommen wurde, dass Offerten für 22 Kampfflugzeuge eingeholt wurden -; diese Zahlen liegen vor.

Wir reduzieren die Luftwaffe massiv, von 50 Tiger-Kampfflugzeugen, die heute für den Nacht- und Schlechtwetterflug nicht einsatzfähig sind, auf 22 Flugzeuge, die tauglich sind. Das ist eine Tatsache, Herr Jenny. Nun wissen wir also bei diesem konkreten Projekt - im Gegensatz dazu wissen wir es bei der übrigen Armee nicht - genau, was wir wollen und worum es geht. Und darum dürfen wir hier die Zahlen nennen. Es sei denn, Sie würden sagen, wir sollten wieder ganz von vorne anfangen. Die Offerten laufen bis Ende Jahr. Das VBS kann diese Frist verlängern; wir wissen, dass das wahrscheinlich möglich ist. Im nächsten Jahr treffen wir den Entscheid.

Herr Bieri wollte ursprünglich etwas ganz anderes. Er hat die Zahl im Nachgang auf 2012 korrigiert. Er wollte die Evaluation nicht gelten lassen, er wollte, dass die Kampfflugzeuge in rund fünf oder sechs Jahren nochmals evaluiert werden. Die Kommission will sich aber auf die jetzige Evaluation und die jetzigen Offerten abstützen.

Warum können wir den Betrag von 5 Milliarden Franken auf 4 Milliarden reduzieren? Das ist kein unlauteres oder unseriöses Spiel. Wir wissen, dass mit einem Kurs von Fr. 1.60 pro Euro gerechnet worden ist. Die teuerste Offerte lag bei rund 5 Milliarden Franken. Um nichts zu präjudizieren, haben wir - als Maximalzahl; nicht als Realzahl, sondern als oberste Planungszahl - die Zahl der teuersten Offerte genommen. Es ist eine Offerte in Euro. Sie ist jetzt rund 25 Prozent tiefer, also sind wir mit 4 Milliarden als Höchstplanungszahl auf dem guten Weg. Die effektive Zahl wird tiefer sein, erheblich tiefer, wenn sich der Bundesrat nicht für die teuerste, sondern für eine der beiden anderen Offerten entscheidet. Also sind wir sehr gut beraten, wenn wir beim Entscheid der Kommission bleiben. Er basiert auf dem, was bereits früher beschlossen worden ist, auf der durchgeführten Evaluation; wir bewegen uns damit auf gesichertem Boden.

Weiter will Herr Bieri die Ausrüstungslücke nicht durch die Sonderfinanzierung schliessen. Sonst wäre in seinem Antrag ja auch Buchstabe b enthalten, aber das ist er nicht. Herr Bieri will die Ausrüstungslücke über die allgemeinen, üblichen Investitionen schliessen, aber diese Mittel sind wahrscheinlich zu knapp. Im Wesentlichen geht es um die Flugzeuge.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie im Namen der Kommission, an Ihren Beschlüssen festzuhalten.

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