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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-06

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an die Kommissionssprecher anschliessen, die die unbefriedigende heutige Situation mit dem Energiegesetz von 1998 korrekt dargestellt haben.

Energieeffizienz ist nicht etwas, was nur Kosten bedeutet, Herr Nationalrat Killer: Energieeffizienz ist ein Gebot der Stunde! Gerade mit zunehmendem Verbrauch, mit steigenden Kosten für Elektrizität und Energie aufgrund der Ressourcenverknappung ist Energieeffizienz auch ökonomisch: Es zahlt sich aus, in Effizienz zu investieren.

Wir haben im Gesetz von 1998 grundsätzlich den Weg über freiwillige Vereinbarungen von Verbrauchszielwerten mit den Herstellern und Importeuren vorgesehen. Nur wenn solche Vereinbarungen ohne Erfolg bleiben, kann der Bundesrat oder die Politik Verbrauchsvorschriften erlassen. Wir haben seit 1998 Erfahrung mit dieser Regelung und müssen feststellen, dass wir damit eben sehr, sehr viele negative Erfahrungen gemacht haben. Wir hatten z. B. eine Zielvereinbarung zwischen dem UVEK und der Vereinigung der Autoimporteure Auto-Schweiz als Grundlage. Darin wurde vereinbart, dass zwischen 2000 und 2008 der spezifische Treibstoffverbrauch von Neuwagen von 8,4 auf 6,4 Liter pro 100 Kilometer gesenkt werden soll. So weit, so gut, aber was ist passiert? Als man im Jahr 2008 geprüft hat, wo man mit dieser Zielvereinbarung stand, hat man festgestellt, dass das Ziel deutlich verfehlt wurde, indem der Verbrauch der Neuwagen bei 7,4 Litern lag. Somit wurde die Zielvereinbarung [PAGE 1902] nur zur Hälfte erreicht. Das Departement hatte keine Möglichkeit einzuschreiten. Somit hat man zehn Jahre Zeit verloren und konnte erst nachher reagieren, respektive man musste vom weiterhin unbefriedigenden Ergebnis Kenntnis nehmen.

Bei den Set-Top-Boxen - auch das ein politisches Thema - haben wir die gleichen Erfahrungen gemacht. Die Branche hat jahrelang verhandelt, es kam dann nicht zu einer Vereinbarung - einer hat sich geweigert -, man verlor viel Zeit, und erst als der Bundesrat einschreiten konnte, hat sich die Situation verbessert. Sie können jetzt sagen: "Okay, wir nehmen weiterhin viel Zeitverlust und die Nichterreichung der Ziele in Kauf." Oder Sie können die Vorschrift jetzt verschärfen und der Politik die Möglichkeit geben, dort Verbrauchsvorschriften zu erlassen, wo Branchen bei uns nicht vorhanden sind oder wo die Branchen gar nicht willig sind, Branchenvereinbarungen zu treffen.

Freiwillige Vereinbarungen sind immer noch möglich, wenn die Politik merkt: Eine Branche ist agil, sie sieht auch einen Marktvorteil darin, selber Effizienzvorschriften zu erlassen oder sich bindend auf ein Ziel einzulassen. In solchen Fällen wird die Politik selbstverständlich nicht ohne Not einschreiten und legiferieren. Es geht aber darum, das bisherige Instrumentarium mit mehr Einfluss anzureichern. Ich glaube, das ist auch im Lichte der Energiewende, die Sie beschlossen haben, ein Gebot der Stunde. Vereinbarungen zu Verbrauchszielwerten erfordern eine intensive Zusammenarbeit mit Produzenten und Branchen. Das kann sinnvoll sein, vor allem dort, wo eine Branche übersichtlich strukturiert, gut organisiert ist und wo Marktmechanismen spielen. Das ist sehr oft aber eben mit sehr viel Zeitaufwand verbunden und gerade auch bezüglich des internationalen Kontexts bzw. der Bereiche, in denen in der Schweiz wenig selber produziert wird, nicht zielführend.

Rasche Fortschritte bei der Geräteeffizienz und bei den energiepolitischen Entwicklungen sind schon in der EU über Vorschriften erzielt worden, die diesem Modell der Schweiz entsprechen. Gestützt auf diese Erfahrungen hat deshalb auch die UREK-NR im Jahre 2007 bereits eine Motion (07.3560) zur Anpassung von Artikel 8 des Energiegesetzes eingereicht, damit die Energieeffizienz wirksam erhöht werden kann. Seither können wir für einzelne Geräte bereits Gerätevorschriften erlassen.

Die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass der Weg des Bundesrates grossmehrheitlich auf Zustimmung stösst. Insbesondere eine Mehrheit der Kantone begrüsst diese Vorlage. Natürlich haben einzelne Wirtschaftsverbände mit Skepsis reagiert. Das war allerdings, bevor wir die Energiewende beschlossen haben. Sie haben auch mit Skepsis reagiert, weil sie befürchteten, die Möglichkeit der freiwilligen Zielvereinbarung werde dann ganz abgeschafft, was ja nicht der Fall ist. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass diejenigen Betriebe, die innovativ sind, von dieser Vorlage profitieren werden und dass die Förderung energieoptimierter Anlagen, Geräte und Fahrzeuge gerade vom Schweizer Gewerbe, von Schweizer Unternehmen zielbringend und sogar mit einem Marktvorteil genutzt werden kann.

Effizienzmassnahmen sind ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. Dies zeigen Erfahrungen mit bisherigen Effizienzvorschriften. Allfällige Mehrkosten bei der Beschaffung von energieeffizienten Geräten waren in jedem Fall geringer als die Einsparungen, die durch den reduzierten Energieverbrauch gemacht werden konnten; dies trotz steigender Preise. Für die Konsumentinnen und Konsumenten wird sich diese Änderung deshalb finanziell positiv auswirken. So sind beispielsweise die LED-Leuchten teurer in der Anschaffung, sie sind aber im Laufe der Zeit ganz klar sinnvoll, sowohl vom Verbrauch wie auch von den Kosten her.

Wir sind auch überzeugt, dass wir, und das ist das zweite Element dieser Vorlage, den Schritt hin zu den Best Available Technologies machen können; wir dürfen uns nicht damit begnügen, nur zum Stand der Technik, wie sie im Mittelwert vorhanden ist, zu wechseln. Die Schweiz tut gut daran, sich bei den Besten einzureihen, bei den Fortschrittlichsten, bei den Technologiefreundlichsten. Auch das ist ein Element dieser Strategie. Es sollen den Kundinnen und Kunden nicht Ladenhüter, welche vor zehn Jahren noch akzeptabel waren, verkauft werden. Vielmehr soll die Lagerhaltung klein sein, denn der Fortschritt ist dermassen schnell, dass man ihn auch diesbezüglich berücksichtigen und dass man unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht das Alte, sondern das Neueste zur Verfügung stellen soll. Der Kaufentscheid liegt sowieso beim Konsumenten.

Zum Schluss noch zur Frage der konkreten Umsetzung in der Energieverordnung. Vor Kurzem haben wir zur Ergänzung der bereits bestehenden Vorschriften für Elektrogeräte eine Änderung der Energieverordnung beschlossen, dies durch die Übernahme von in der EU beschlossenen neuen Vorschriften und weiteren Anpassungen. Die Anfang Juli abgeschlossene öffentliche Anhörung hat eine sehr breite Zustimmung zu den neuen Effizienzvorschriften ergeben. Auch die Forderung, wesentlich mehr Gerätekategorien einzubeziehen und strengere Grenzwerte vorzuschreiben, war deutlich. Auch in Vorwegnahme dieser Vernehmlassung muss ich sagen, dass die Vorlage gerade auch auf dieser Linie liegt und dass die Gesetzesänderung deshalb eine wichtige Grundlage zur Erfüllung dieser heute in Gesellschaft und Wirtschaft unbestrittenen Begehren ist.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.