Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-12-06
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten und beim heutigen System zu bleiben. Es ist nichts anderes als Zwängerei, wenn hier im Parlament nochmals ein Entwurf vorgelegt wird. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass bei der Revision der Bundesverfassung eine Verfassungsgerichtsbarkeit klar abgelehnt wurde. Als die Bundesverfassung 1999 revidiert wurde, wurde dem Volk denn auch die Garantie gegeben, dass die Verfassungsnormen nur nachgeführt werden; materiell werde nichts geändert. Einmal mehr stellen wir fest, dass diese Garantie nichts wert war und nichts wert ist.
Im heute vorliegenden Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates steht: "Das Modell sich gegenseitig ergänzender und beschränkender Gewalten entspricht dem schweizerischen Verfassungsverständnis besser als die Vorstellung einer streng logischen Trennung zwischen dem Gesetzgeber, der Recht schafft, und den Gerichten, die bloss den gesetzgeberischen Willen nachvollziehen." Da irrt sich meines Erachtens die Mehrheit. Gemäss schweizerischem Verfassungsverständnis sind die rechtsanwendenden Behörden gehalten, Recht zu sprechen und nicht Recht zu setzen. Es ist ein Akt politischer Willkür, dieses unser heutiges Verfassungsverständnis mit intellektueller Rabulistik und menschenverachtender Logik als rückständig und veraltet darzustellen.
Der moderne Staat funktioniert nur, wenn die horizontale Gewaltentrennung - Legislative, Exekutive, Judikative - [PAGE 1920] strikte eingehalten wird. Gerade Diktaturen zeichnen sich dadurch aus, dass die Gewaltentrennung nicht eingehalten wird.
Es wird argumentiert, das geltende Recht habe zur Folge, dass das Bundesgericht die EMRK besser schützen müsse als die demokratisch besser legitimierten Grundrechte der Verfassung. In dieser Argumentation und Logik wird unsere Demokratie gegen unsere Demokratie ausgespielt. Mit unseren obligatorischen und fakultativen Referenden wird garantiert, dass nicht nur die Verfassung, sondern auch jedes Gesetz direkt oder indirekt vom Souverän, vom Volk, genehmigt wird. Das ist denn auch der Unterschied zu allen anderen Staatsformen, die eine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen. Ob das AHV-Alter für alle 65 oder für Frauen 64 und für Männer 65 Jahre sein soll, ist eine rein politische Frage. Die Beantwortung der Frage, ob und wann ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, basiert auf einer persönlichen gesellschaftspolitischen Werthaltung. Ob Männer und Frauen Militärdienst leisten müssen, ist eine politische Entscheidung und keine juristische.
Es gibt einige entscheidende Fragen: Wer bestimmt, was Recht ist? Wer entscheidet, was der demokratische Gesetzgeber darf und was nicht? Gibt es ein besseres Organ als das Volk selbst? Natürlich gibt es Volksentscheide, die ich persönlich lieber anders gesehen hätte: Schengen, Personenfreizügigkeit. Aber das ist bei Gerichtsurteilen nicht anders, und erst recht nicht anders ist es bei Feststellungen durch Ethikkommissionen oder gar durch die Anti-Rassismus-Kommission. Zu glauben, die Meinung eines Richter- oder eines Expertengremiums sei die bessere oder gar die einzig rechtsstaatlich vertretbare, zeugt von Arroganz und Hochmut.
In jedem Staat muss jemand das letzte Wort haben und sagen, was letztlich gelten soll und was nicht. Vertrauen wir der Urteilskraft des Volkes mehr als einer staatlichen und international verschworenen Gerechtigkeitsexpertokratie! Auch Professoren und Richter sind nicht frei von Fehlern, und schon gar nicht sind sie unabhängig und wertneutral.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten und beim heutigen System zu bleiben.