Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-12-06
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06
Wortprotokoll
Die Verfassungsgerichtsbarkeit - wir haben ein Geschäft von unheimlicher Tragweite vor uns. Ich trete seit zwanzig Jahren an diesem Pult auf, und abgesehen vom EU-Beitritt halte ich das heute für das wichtigste Thema, ohne dass die Bevölkerung das merkt. So gesehen, Herr von Graffenried, haben Sie Recht, wenn Sie im [PAGE 1923] Zusammenhang mit diesem Geschäft sagen, es handle sich um einen historischen Tag.
Wir dürfen dieser Vorlage nicht zustimmen, weil die Tragweite viel, viel grösser ist, als wir denken. Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist der zentrale Punkt, mit dem Sie das ganze System der direkten Demokratie aus den Angeln heben können. "Verfassungsmässiger Schutz", das tönt ja gut. Aber was heisst das? In jedem anderen Land ist es sinnvoll, wenn es dort ein Verfassungsgericht gibt, welches das Parlament kontrollieren kann und kontrolliert; dort ist das sinnvoll. Aber in unserem System der direkten Demokratie ist es nicht sinnvoll, weil es sich dabei um einen Spezialfall handelt: Bei uns kommen die Gesetze in Zusammenarbeit und mithilfe der Bevölkerung zum Tragen.
Ich bringe hier zwei Beispiele an:
1. Die Bevölkerung legt das AHV-Alter nach langen politischen Diskussionen bei 65 und 64 Jahren fest. Da gibt es nach langen Diskussionen eine Volksabstimmung, und die Bevölkerung sagt, man wolle ein AHV-Alter von 64 Jahren für Frauen und von 65 Jahren für Männer. Deshalb darf es in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht geben, denn das würde im Ergebnis bedeuten, dass eine Mehrheit von fünf Bundesrichtern respektive sogar nur drei Bundesrichtern entscheiden kann, die Bevölkerung habe jetzt zwar soundso entschieden, aber man stelle jetzt alles auf den Kopf. Ich habe jetzt das Beispiel des Rentenalters von 64 und 65 Jahren angeführt.
2. Ich nenne noch ein zweites Beispiel im Zusammenhang mit der AHV, um zu zeigen, wie gewaltig die Tragweite wäre. Wie Sie alle wissen, bekommen die Pensionierten in unserem Land eine AHV-Rente. Wenn sie verheiratet sind, bekommen sie zu zweit nur anderthalb Renten, also eine volle plus eine halbe bzw. 150 Prozent. Wenn zwei Personen im Alter als Konkubinatspartner zusammenleben, erhalten sie demgegenüber zwei AHV-Renten, also 200 Prozent. Hätte man nun die Verfassungsgerichtsbarkeit, könnte ein Bundesrichter einfach sagen, dass das System seiner Meinung nach dem Gleichheitsartikel der Bundesverfassung widerspreche, und er kann das System aufheben, dies mit Milliardenfolgen. Das Parlament wäre dann gezwungen, diesen Widerspruch zu korrigieren und aufzuheben.
Mit diesen beiden Beispielen - ich lasse es dabei bewenden - will ich Ihnen sagen: Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat enorme Auswirkungen, diese sind viel grösser, als wir denken. Verfassungsrichter könnten z. B. sagen, die LSVA, also eine ganze Steuer, sei verfassungswidrig; sie könnten sagen, Abtreibung sei verfassungswidrig usw. Das darf nicht sein, in der Schweiz, wo die Bevölkerung solche Fragen politisch entschieden hat.
So gesehen, Herr Fluri, ist die Hierarchie nur schweizspezifisch eine Frage: Geben Sie einem kleinen Richtergremium den Vorzug, oder geben Sie dem Gesetzgeber - nicht einfach dem Parlament, sondern der schweizerischen Bevölkerung - den Vorzug? Die Frage ist also: Entscheidet die Schweizer Bevölkerung, oder entscheidet ein kleines Richtergremium?
Noch komplizierter und im Grunde absurder - Herr Joder hat darauf hingewiesen - wird es mit dem sogenannten diffusen System, das vorsieht, dass jeder Einzelrichter, jeder Bezirksrichter, jedes Gremium in einer Gemeinde sagen kann, seiner Meinung nach sei etwas verfassungswidrig. Das kann nicht sein. Ich sage es noch einmal: Das ist ein Auf-den-Kopf-Stellen des ganzen politischen Systems, das wir zurzeit haben.
Ich habe gehört, Herr Kollege Vischer, die Vorlage sei ein Schritt nach vorne, heute hätten wir eine grosse Chance. Es wäre aber ein Schritt "nach vorne" in Anführungszeichen, denn es wäre ein Schritt in Richtung Abschaffung der direkten Demokratie, wie wir sie in der Schweiz kennen.
Ich bitte Sie dringend, einen solchen Schritt nicht zu tun und die Verfassungsgerichtsbarkeit heute nicht einzuführen.