Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-12-07
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Es gibt wahrscheinlich anregendere Geschäfte, als am Morgen um acht Uhr das Rechnungslegungsrecht in der Differenzbereinigung zu beraten. Wir sind bei Artikel 960e, bei der Frage, zu welchem Wert die Verbindlichkeiten eingesetzt werden müssen.
Ich ersuche Sie mit einer Minderheit, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. In deren Formulierung wird festgehalten, dass die Verbindlichkeiten zum Nennwert einzusetzen sind; das Nominalwertprinzip soll also gelten. Es geht darum, dem Grundsatz der "true and fair presentation" Nachachtung zu verschaffen. Das ist nur mit dem Nennwertprinzip gewährleistet. Sollten allfällige Wertberichtigungen notwendig sein, sollten also Änderungen beim Nominalwert angezeigt sein, so sind entsprechende Rückstellungen vorzunehmen. Die Korrektur hat dann gemäss einem anderen Artikel zu erfolgen, nämlich z. B. Artikel 959b.
Ich bitte Sie: Folgen Sie dem Ständerat, und schaffen Sie hier nicht neue Unsicherheiten in Bezug auf die Bewertung der Verbindlichkeiten.