preparatory:AB 122148
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-12-08
Wortprotokoll
Auch hier empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Der Antrag der Minderheit I (Heim) auf Erhöhung des Betrages wurde mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Begründet wurde der Antrag damit, dass zusätzliche Kosten für Experten angefallen seien und diese Mittel nun nicht mehr für die eigentliche Prävention zur Verfügung stehen würden. Die Kommissionsmehrheit wollte dieser Argumentation nicht folgen. Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat soeben eine detaillierte Begründung geliefert.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier um einen Budgetposten von über 19 Millionen Franken geht. Die beantragte Erhöhung liegt im Bereich von 1 bis 2 Prozent dieses Betrages. Wenn man die Argumentation der Minderheitsvertreter hört, könnte man glauben, die Kommissionsmehrheit wolle die Prävention grundsätzlich verbieten. Darum geht es aber nicht. Auch die Kommissionsmehrheit steht hinter der Präventionsarbeit, sie möchte einfach dem Konzept des Bundesrates folgen.
Der Kürzungsantrag der Minderheit II (Füglistaller) basiert auf der Absicht, Mittel zu entziehen, die für umstrittene Präventionsmassnahmen im Bereich der Sexualpädagogik verwendet würden. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass diese Diskussion nicht beim Voranschlag geführt werden sollte, sondern, falls überhaupt, bei anderen politischen Prozessen. Die Kommission lehnte deshalb auch diesen Antrag ab, und zwar mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie somit, beide Minderheitsanträge abzulehnen und dem unveränderten Entwurf des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.