Günter Paul · Nationalrat · 2001-06-07
Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Herr Kollege Jutzet, die Frage richtet sich an Sie, aber sie richtet sich auch an die Kommission. In unserem Land erleiden ungefähr 2000 bis 3000 Patienten jährlich Fehlbehandlungen und sterben dadurch; das ist eine Erkenntnis des Bundesamtes für Sozialversicherung. Relativ häufig sind bei diesen Fehlern Kausalketten die Ursache, d. h., man weiss nie genau, wer im Spital den Fehler gemacht hat, weil der Fehler erst nachher erkannt wird - eine Verwechslung zum Beispiel. Dann ist am Schluss nicht ganz klar, wer schuld war, aber es ist relativ klar, dass irgendetwas schief gelaufen ist - in einer Form, wie es nicht hätte passieren dürfen. In der heutigen Zeit finden in der Regel die Auseinandersetzungen zu medizinischen Kunstfehlern im Strafrecht statt, weil das für die Klagenden kostenlos ist und das Privatrecht relativ hohe Prozessrisiken enthält.
Ich möchte Sie einfach fragen, auch "sine ira et studio": Muss ich damit rechnen, dass dieser Artikel für derartige Fälle zur Anwendung kommt? Ich kommentiere nicht, ob das richtig oder falsch ist; vielleicht ist es richtig. Aber weil es viele derartige Fälle gibt, ist es für mich wichtig zu wissen, ob dieser Artikel auch für unsere Spitäler im Falle von Fehlbehandlungen zutreffen könnte.