Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-12-12
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative Lustenberger am 14. Januar 2011 beraten. Sie empfiehlt, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Gemäss Artikel 57a RVOG haben ausserparlamentarische Kommissionen die Funktion, den Bundesrat und die Bundesverwaltung zu beraten. Es sind keine parlamentarischen Organe, in welchen das politische Spektrum repräsentiert werden muss. Es ist nicht die primäre Aufgabe der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, die verschiedenen Meinungen diverser Bevölkerungsgruppen zu repräsentieren. Vielmehr geht es darum, Fachwissen zuhanden von Bundesrat und Verwaltung einzuholen. Dabei ist es durchaus so, dass Fachwissen immer auch von der regionalen, beruflichen und sozialen Herkunft geprägt ist. Deshalb sieht Artikel 57e vor, dass ausserparlamentarische Kommissionen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht, Sprache, Region sowie Alters- und Interessengruppen ausgewogen zusammengesetzt sein müssen.
Gemäss Artikel 57c RVOG wählt der Bundesrat die Mitglieder dieser Kommissionen. Somit ist es auch die Aufgabe des Bundesrates, die Repräsentativität dieser Kommissionen zu beachten. Der politisch zusammengesetzte Bundesrat hat es somit in der Hand, welche Personen in diesen Kommissionen sind. In Artikel 57f RVOG steht, dass Personen, die in ausserparlamentarische Kommissionen gewählt werden, ihre Interessenbindungen publik machen müssen. Andernfalls können sie nicht gewählt werden. Käme nun neu noch das Erfordernis einer parteipolitisch ausgewogenen Zusammensetzung hinzu, dürfte es schwierig sein, die Kommissionen zu bestellen. Wahrscheinlich würde man dann die Rekrutierung den Parteisekretariaten überlassen. Nicht alle Personen mit Fachkenntnissen in einem bestimmten Bereich sind aber parteipolitisch aktiv. Wie können sie dann berücksichtigt werden? Die ausserparlamentarischen Kommissionen würden verpolitisiert, und das Fachwissen bliebe aussen vor. Der politische Prozess, welcher von den [PAGE 2039] politischen Behörden geführt werden sollte, würde vorweggenommen.
Nach Ansicht der Kommission sollen ausserparlamentarische Kommissionen auch Stellungnahmen abgeben dürfen, welche in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig sind. Es handelt sich dabei um Stellungnahmen von Personen mit einem spezifischen inhaltlichen Bezug zum Thema. Es ist sinnvoll, wenn die politischen Entscheidungsträger Kenntnis von diesen Positionen haben. Es bleibt ihnen unbenommen, eine eigene politische Gewichtung vorzunehmen.
Die Minderheit, vertreten durch Frau Nationalrätin Geissbühler, weist darauf hin, dass ausserparlamentarische Kommissionen vor allem im Vorfeld von Abstimmungen eine öffentliche Bedeutung bekommen. Aufgrund dieser Öffentlichkeitswirkung müssten diese Kommissionen parteipolitisch repräsentativ zusammengesetzt werden.
Aus all diesen Überlegungen heraus beantragt die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.