Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-12
Wortprotokoll
Wir haben hier einen Kredit "Beitrag an die Sicherheitskosten des Kantons Graubünden für den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen" eingestellt. Für die Ausrichtung dieses Bundesbeitrags existiert eine Rechtsgrundlage im BWIS: Gemäss BWIS-Abgeltungsverordnung leistet der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen, wie es das WEF eben ist, Abgeltung auf Antrag eines Kantons.
Diese Rechtsgrundlage kann nun aber nicht für die Ausrichtung eines Beitrags an das andere Forum, das WSF, beigezogen werden, da diese Veranstaltung insbesondere nicht unter die innere Sicherheit fällt. Es ist eine Veranstaltung, die eben nicht intern durchgeführt wird, und damit ist die Ausserordentlichkeit eines Ereignisses in der Schweiz nicht gegeben. Es liegt auch kein Antrag eines Kantons vor. Die BWIS-Verordnung ist also darauf aufgebaut, dass ein ausserordentliches Ereignis einen besonderen Aufwand an Sicherheitskosten verursacht; dafür haben wir diese Grundlage eben geschaffen. Für das Weltsozialforum in Sarajevo ist nicht unser Land zuständig. Die besonders schutzbedürftigen Personen dort sind nicht von uns zu schützen. Darum ist die Ausrichtung eines Beitrags an das WSF aus Krediten des WEF eben nicht möglich.
Ich muss Ihnen sagen, dass eine solche Aufstockung dieser Kreditposition aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich ist, weil die rechtliche Grundlage fehlt.