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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2011-12-15

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Es geht bei der Position 701.A2115.0003, "Beratungsaufwand", um eine betragsmässig kleine Differenz. Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat, der seinen Beschluss einstimmig gefasst hat, zu folgen. Es geht um eine Massnahme im Anschluss an unsere grosse Debatte in der Herbstsession über die Erhöhung der Transparenz und Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz.

Die Botschaft des Bundesrates, die wir in der Herbstsession behandelt haben, stand im Zentrum der gegenwärtigen isolierten Höherbewertung des Schweizerfrankens; angesichts der getrübten Konjunkturperspektiven für unsere Binnenwirtschaft gibt es heute keine guten Vorzeichen für das nächste Jahr. Immer noch ist die Höherbewertung des Schweizerfrankens ein Risiko, das durch die Verschlechterung der [PAGE 2080] weltwirtschaftlichen Situation noch verstärkt wird. Umso mehr sind die wenigen bescheidenen Massnahmen, die der Bundesrat in Sachen Stellenaufstockung und Beratungsaufwand unseren beiden Finanzkommissionen rechtzeitig nachgemeldet hat, wichtig und nötig. Sie sind heute noch wichtiger und nötiger, als sie das nach der Herbstsession bereits waren.

Es geht hier um eine kleine Differenz in Bezug auf den Beratungsaufwand beim Generalsekretariat des EVD im Bereich Konsumenteninformation. Ganz kurz: Es geht um die Bedeutung der Konsumentinnen- und Konsumenteninformation. Diese tragen mit ihren Kaufentscheiden zu rund 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts bei. Um ihre Rolle wahrnehmen zu können, brauchen die Konsumentinnen und Konsumenten völlig transparente Informationen, die ihnen Entscheide in Kenntnis der Sachlage und der Preise ermöglichen. Insbesondere haben unsere Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch sämtliche im Inland produzierenden Betriebe, ob klein, mittel oder gross, Anspruch darauf zu wissen, auf welchen Märkten ihnen die Währungsvorteile des starken Frankens weitergegeben werden und auf welchen nicht.

Diese kleine Massnahme im Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes ist im Interesse der Konsumierenden und der Wirtschaft. Indem die Konsumierenden und die Betriebe im Inland zu vorteilhafteren Preisen einkaufen können, können sie das dadurch eingesparte Geld in andere Binnenwirtschaftssektoren investieren oder ausgeben. Die Sache ist also eigentlich einfach, der Effekt kann leicht erzielt werden. Diese Weitergabe der Währungsvorteile, welche mit dieser kleinen Massnahme zur Herstellung der Preistransparenz angestrebt wird, dürfte auch dem Einkaufstourismus entgegenwirken. Der Rückgang dieser Auslandeinkäufe wird sich auch wiederum positiv auf die Schweizer Binnenwirtschaft auswirken - eine kleine Massnahme mit grosser Wirkung.

Ich ersuche Sie, hier auch die Nachmeldung des Bundesrates und damit unsere Minderheit wie auch den einstimmigen Ständerat zu unterstützen.