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Binder Max · Nationalrat · 2011-12-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19

Wortprotokoll

Wann dürfen, können oder sollen Kinder Rad fahren? Diese Frage beschäftigte die Kommission auch sehr intensiv. Um mit den Worten von Frau Allemann zu sprechen, könnte ich sagen: Auch hier herrschte ein Wirrwarr in der Kommission, aber auch diesen haben wir entwirrt.

Grundsätzlich ist auch hier an die Eigenverantwortung bzw. an die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder zu appellieren. Nicht der Staat kann sagen, ab welchem Zeitpunkt die Kinder verkehrstauglich sind. Er kann allerdings eine Alterslimite setzen. Für die einen Kinder mag sie richtig, für die anderen falsch, für die einen zu hoch, für die anderen zu tief sein. Das geltende Recht schreibt vor, dass Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht Rad fahren dürfen. Ganz konsequent heisst das, sie dürften überhaupt nirgends Rad fahren. 1958, als dieses Gesetz erlassen wurde, lag das Einschulungsalter bei sieben Jahren. Heute liegt es wesentlich tiefer. Deshalb will der Bundesrat an der alten Alterslimite festhalten, beim geltenden Recht bleiben und das vollendete siebte Altersjahr festschreiben, gleichzeitig aber auch Ausnahmen vorsehen. Welcher Art diese Ausnahmen sein werden, steht im Moment aber noch in den Sternen.

Der Ständerat seinerseits präsentierte eine Formulierung, die das Prädikat "kreativer Theorien-Höhenflug ohne Praxistauglichkeit" verdient. Es wird gesagt, dass ein Kind, das das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, ohne Begleitung einer mindestens sechzehn Jahre alten Person nur auf bestimmten Flächen fahren darf. Die Unklarheiten und Widersprüche sprechen Bände: Das Kind darf zwar in Tempo-30-Zonen oder auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen Rad fahren. Nun sind aber Tempo-30-Zonen für Motorfahrzeuge nicht gesperrt, und trotzdem darf ein Kind unter sechs Jahren dort alleine fahren. Es darf auch auf Radwegen fahren. Was ist aber, wenn der Radweg plötzlich aufhört, was in der Praxis sehr häufig der Fall ist? Und wer definiert letztlich, was eine verkehrsarme Strasse ist und welches die Kriterien sind?

Der Ständerat hat es sicher gut gemeint. Praxistauglich und vor allem für die Eltern verständlich ist sein Beschluss aber keineswegs. Kehren wir zurück zur Tugend: Die Eltern sind verantwortlich für die Erziehung und für die Sicherheit der Jugend. Die SVP-Fraktion folgt deshalb der Mehrheit.