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Binder Max · Nationalrat · 2011-12-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19

Wortprotokoll

Dieser Artikel ist sicher ein Kernstück der Vorlage, vor allem wenn man die möglichen Auswirkungen bedenkt. In der Kommission haben wir uns sehr intensiv mit dem Artikel befasst; Frau Allemann hat vorhin gesagt, wir hätten einen Wirrwarr gehabt, und sie hat Recht: Wir haben einen solchen gehabt, aber wir haben diesen entwirrt und können Ihnen heute eine deutliche und klare Vorlage präsentieren.

Es geht zum einen um die Frage, ob der Führerausweis generell befristet oder grundsätzlich unbefristet sein soll. Im Vordergrund dieser Idee der Befristung, und das hat man auch in der Kommission gespürt, steht vor allem die Sorge um das Sehvermögen der Lenkerinnen und Lenker. Doch Hand aufs Herz: Wer feststellt, dass seine Sehkraft nachlässt, geht freiwillig, aus eigenem Interesse zum Augenarzt oder zum Optiker. Da braucht es den Befehl des Staates nicht, zumal das Verfahren zwangsläufig auch wieder zu Mehrkosten führen wird. Letztlich soll den Menschen in unserem Land vom Staat nicht immer mehr Selbst- und Eigenverantwortung genommen werden.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine allfällige Befristung der Führerausweise auf berufsmässige Motorfahrzeugführerinnen und -führer beschränkt werden soll. Die SVP-Fraktion unterstützt hier klar die Mehrheit, weil sie es als unverhältnismässig beurteilt, dass Berufschauffeure alle fünf Jahre ihre Fahreignung mit einer vertrauensärztlichen Untersuchung nachweisen müssen. Weshalb soll diese Befristung nur diese Berufsgruppe treffen, also diejenigen Berufsleute mit täglicher Praxis und mit Routine, denen neue Regelungen im Strassenverkehr vertraut sind? Ich habe schon oft Mobility-Pilotinnen und -Piloten beobachtet, die nur einige Tage pro Jahr am Steuer sitzen und schon beim Starten des Motors zu einer potenziellen Gefahr werden. Für diese Gelegenheitsfahrer gilt dann also jederzeit freie Fahrt. Eine solche Regelung ist unverständlich und daher zu streichen. Die Entscheidung in dieser Frage fällt bei Absatz 3, wenn es um die Abstimmung zwischen der Mehrheit und der Minderheit II (Allemann) geht.

Deshalb folgt die SVP-Fraktion bei Artikel 15c dem Konzept der Mehrheit der Kommission. Mit diesem Konzept - mit den Absätzen 1, 5bis und 6 - ist Artikel 15c absolut plausibel und genügend.