Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-12-19
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-19
Wortprotokoll
Die Beratende Kommission Landwirtschaft (Beko) ist eine ausserparlamentarische Kommission gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Sie hat die Aufgabe, den Bundesrat bei der Vorbereitung der Agrarpolitik und der Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes zu beraten. Die Beko hat keine Entscheidungskompetenz. Ausserparlamentarische Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht, Sprache, Region, Alters- und Interessengruppen ausgewogen zusammengesetzt sein und sollen nicht mehr als 15 Mitglieder umfassen. Die Beko bringt die verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen in die Vorbereitung der agrarpolitischen Massnahmen ein. Das Mandat der Kommissionsmitglieder ist persönlich. Die Mitglieder sind nicht Delegierte ihrer Organisationen. Die Beko muss die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft möglichst gut vertreten: das breite Spektrum der landwirtschaftlichen Produktion, die nachgelagerten Verarbeitungsstufen, den Handel, die Konsumenten, die Kantone, die Umweltkreise sowie weitere landwirtschaftsnahe Bereiche. Parteipolitische Überlegungen spielen dabei keine Rolle. Zuständig für die Wahlvorschläge für ausserparlamentarische Kommissionen sind die fachlich verantwortlichen Departemente, im konkreten Fall das EVD auf Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft.
Die Beko wird zu einem möglichen Agrarfreihandelsabkommen mit der EU im Rahmen ihres Mandates Stellung nehmen; entscheiden über ein solches Abkommen wird jedoch das Parlament.