Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-19
Wortprotokoll
Frau Vizepräsidentin, bei uns ist es eben so, dass die Finma nur als Aufsichtsbehörde tätig werden kann. Sie weist dann die Banken darauf hin, dass sie sich an die Sorgfaltspflichten zu halten und auch die Geldwäschereibestimmungen einzuhalten haben. Sie ergreift auch Sanktionen, wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden. Aber sie hat keine Möglichkeit und kein Recht, auch nach aussen aufzutreten und Auskunft über ihre Tätigkeit zu geben, die eben der Geheimhaltungspflicht unterliegt, wie im Übrigen die Banken ja auch unter Geheimhaltungspflicht stehen, soweit es ihre Kundinnen und Kunden betrifft. Also, insofern kann mit Ausnahme der Direktbetroffenen an sich niemand in der Öffentlichkeit darüber Auskunft geben.