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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-12-20

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Wir sind fast am Ende unserer Beratungen zu Via sicura angelangt. Wir haben jetzt den Massnahmenkatalog, der zu mehr Sicherheit auf der Strasse führen soll, durchdiskutiert und beschlossen. Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates enthielt neben diesem Massnahmenteil auch einen Teil zur Frage, wie der Bundesrat diese Massnahmen finanzieren wollte. Der Bundesrat hatte für die Vernehmlassung vorgeschlagen, dass man Bussgelder zur Finanzierung der Massnahmen für die Verkehrssicherheit zweckbinden könnte. Dieser Vorschlag hat die Vernehmlassung leider nicht überstanden. Ich bin aber klar der Meinung, dass wir nicht Gesetze beschliessen können, mit denen wir mehr Verkehrssicherheit erreichen wollen, ohne dass wir dann aufzeigen, wie wir diese Massnahmen auch finanzieren können. Ich möchte Frau Bundesrätin Doris Leuthard fragen, wie sich der Bundesrat das nun vorstellt. Wie können wir dieses Massnahmenpaket überhaupt finanzieren, wenn wir auf Bundesebene nicht aufzeigen, wie diese zusätzlichen Gelder organisiert werden sollen, um sie in die Verkehrssicherheit zu stecken?

Mit meinem Minderheitsantrag nehme ich den Vorschlag des Bundesrates aus der Vernehmlassung auf und verlange, dass 25 Prozent der Bussgelder zweckgebunden für die Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Der Bundesrat schlug in der Vernehmlassung vor, hierfür 50 Prozent der Gelder zu verwenden. Mit der Forderung nach 25 Prozent zeige ich, dass ich zu einem Kompromiss bereit bin.

Die Idee, einen Teil der Bussgelder für die Verkehrssicherheit zu verwenden, ist nicht neu: Ueli Giezendanner und ich haben im Jahr 2008 je mit einem eigenen Vorstoss verlangt, dass man Bussgelder zweckbinden müsse. Die Vorstösse wurden zwar im Parlament nicht behandelt, aber der Bundesrat hat damals in seiner Antwort darauf hingewiesen, dass diese Frage im Zusammenhang mit Via sicura gelöst werden solle.

Ich finde es legitim, dass wir einen Teil der Bussgelder, die heute den Kantonen zur freien Verfügung stehen, zweckbinden und für die Verkehrssicherheit einsetzen. Ich habe in meinem Antrag auch festgehalten, welche Massnahmen mit diesen Bussgeldern finanziert werden sollen:

Ich verlange erstens den Einbezug der Verkehrssicherheit bei Planung und Bau von Verkehrswegen. Insbesondere - das habe ich in meinem Antrag auch erwähnt - soll die Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer und Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht werden. Explizit habe ich auch erwähnt, dass man als Erstes die bestehenden Unfallschwerpunkte sanieren müsste. Wenn wir diesen Antrag umsetzen, würde das konkret heissen, dass wir die Sanierung der rund 20 000 Fussgängerstreifen, die heute die Sicherheitsnormen nicht erfüllen und daher Unfallschwerpunkte darstellen, finanzieren könnten. Wenn wir nämlich einen Viertel der Bussgelder zweckbinden, heisst das, dass jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung stehen, um solche Massnahmen im Interesse der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger umzusetzen. Sie haben hier also eine letzte Gelegenheit, die Fussgängersicherheit zu erhöhen - die Fussgängersicherheit, die in den letzten Tagen und Monaten in den Medien immer wieder zu Recht gefordert wurde. Es geht nicht an, dass immer wieder Fussgänger auf den Fussgängerstreifen überfahren werden. Fussgängerstreifen sollten eine sichere Überquerung der Strassen erlauben. Die heutigen rund 20 000 Zebrastreifen, die nicht saniert sind, sind eher Unsicherheitsstreifen.

Ich verlange zweitens, dass mit diesen 50 Millionen Franken zusätzliche Polizeikontrollen durchgeführt werden. Polizeikontrollen sind das A und O der Verkehrssicherheit. Mit mehr Kontrollen könnte man beispielsweise die Geschwindigkeit besser kontrollieren; übersetzte Geschwindigkeit ist immer wieder Ursache von schweren Verkehrsunfällen. Ich bin klar der Meinung, dass wir der Polizei nicht immer neue und zusätzliche Aufgaben übertragen und mehr Kontrollen für die Verkehrssicherheit verlangen können, ohne auch die Bereitschaft zu zeigen, zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen.

Als dritten Punkt habe ich schliesslich noch aufgeführt, dass mit diesen 50 Millionen Franken Verkehrssicherheitserziehung und -kampagnen finanziert werden könnten. Die Diskussion von heute Morgen um die Velohelme hat gezeigt: Hätten wir ein Obligatorium für Kinder bis zum 14. Altersjahr beschlossen, hätte die Polizei diese Regelung vollziehen [PAGE 2158] müssen. Das heisst, die Polizei hätte neue Aufgaben bekommen, die wir auch hätten finanzieren müssen. Wir haben uns jetzt auf die Freiwilligkeit geeinigt. Freiwillig heisst aber, dass wir zusätzliche Kampagnen machen müssen, wenn wir die Verkehrssicherheit erhöhen und erreichen wollen, dass mehr Leute einen Helm tragen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit bitte ich Sie, zusätzlich 50 Millionen Franken, d. h. einen Viertel der Bussgelder, zur Verfügung zu stellen, damit wir die Sicherheit auf unseren Strassen wirklich erhöhen können.