Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-20
Wortprotokoll
Ich halte es wie alt Bundesrat Stich und reagiere, wie es meistens die Kantone tun: Zweckbindungen sind wirklich ein Minenfeld, weil sie in der Regel in die kantonale Finanzhoheit eingreifen. Die Kantone haben die Mittel, die Städte haben die Mittel. Sogar die Bussen auf unseren Nationalstrassen fallen nicht etwa dem Bund zu, sondern den Kantonen, weil die Kantone mit ihren Polizeiorganen die Kontrollen wahrnehmen.
Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass wir im Bereich der Investitionen und der Sicherheit im Rückstand sind. Die Fussgängerstreifen genügen heute an vielen Orten den Normen nicht; Investitionen werden nicht getätigt, wie sie getätigt werden müssten. Ich stimme auch Herrn Gasche zu: Es gibt immer wieder eine Diskussion darüber, dass Fussgängerstreifen verkehrstechnisch gesehen nicht am richtigen Ort sind; man platziert sie sehr oft an einem bestimmten Ort, weil es einfach bequem ist, wenn man dort auch noch einen Fussgängerstreifen hat. Aber das ändert nichts daran, dass es Sache der Kantone, der Gemeinden, der Städte ist. Es gibt hier im Saal Vertreter der Städte. Gerade die Stadt Bern ist relativ prominent vertreten. Gehen Sie voran, tun Sie Ihre Pflicht, investieren Sie! Es geht um eine Priorisierung der Mittel.
Bei den unsicheren Bahnübergängen hatten wir dieselbe Diskussion, weil die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen für viele Kantone natürlich auch nicht im Vordergrund stand. Wir haben mit einer durch die Kantone geleiteten Arbeitsgruppe einen Plan erstellt, und wir sind jetzt auf gutem Weg, alle unsicheren Bahnübergänge zu sanieren.
Ich glaube, allein schon diese Debatte hier wird dazu führen, dass man auf Ebene der Kantone und der Städte über die Bücher geht und vor allem bei den Fussgängerstreifen und den exponierten Stellen die nötigen Investitionen in die Sicherheit vornimmt.
Der Unterschied zwischen dem Minderheitsantrag und dem Einzelantrag Aebischer Matthias besteht darin, dass der Einzelantrag bei der Zweckbindung nicht ganz so weit geht und nur eine Teilzweckbindung vorsieht, aber von der Systematik her hat er den gleichen Mangel: Er respektiert die kantonale Finanzhoheit nicht.
Wir alle können etwas zur erhöhten Sicherheit beitragen. Sie haben heute sehr liberal und in Eigenverantwortung die Teilnehmer des Verkehrs in die Pflicht genommen. Somit erwarte ich also von jenen, die motorisiert unterwegs sind, dass sie zur Sicherheit der Fussgänger beitragen, indem sie die Geschwindigkeit den Umständen anpassen und die volle Aufmerksamkeit der Strasse und dem angrenzenden Trottoir widmen. Der Fussgänger selber kann sich auch schützen, indem er das anwendet, was man eigentlich in der Schule lernt: "Luege, lose, laufe."