Lexipedia

Gross Andreas · Nationalrat · 2011-12-20

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine wichtige Etappe in einem langen Prozess vor, der uns in der neuen Legislatur noch viele Male beschäftigen wird. Es geht um die Handhabung der Volksinitiativen im Zusammenhang mit dem Völkerrecht bzw. darum, wie wir mit Volksinitiativen umgehen, welche Grundrechte verletzen, die auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Uno-Pakten geschützt sind, ohne dass die Initiativen z. B. verlangen, man solle diese Pakte aufkündigen, um diesem Gebot sozusagen auszuweichen.

Sie wissen, dass in den letzten zwölf Jahren ungefähr fünf Volksinitiativen zur Volksabstimmung kamen, die Grundrechte verletzten und im Falle ihrer Annahme sozusagen nicht so umgesetzt werden konnten, wie es die Mehrheit der Initianten erwartete, weil sie eben in Widerspruch zu Völkerrechtsnormen standen. Wenn wir da nichts tun, diskreditieren wir sowohl die Grundidee der Menschenrechte als auch diejenige der direkten Demokratie. Denn es ist ganz wichtig und entspricht einem Verfassungsrecht, dass diejenigen, die einer Vorlage zustimmen, sicher sein können, dass es so, wie es steht, dann auch umgesetzt wird. Die zunehmende Konfliktsituation - drei Volksinitiativen, welche die EMRK berühren, sind in den letzten fünf Jahren angenommen worden - ist für alle unbefriedigend.

Aus dieser Einsicht sind verschiedene parlamentarische Initiativen erwachsen. Zum Beipsiel soll über die Gültigkeit nicht mehr hier entschieden werden; vielmehr soll dieser Entscheid dem Bundesgericht übertragen werden. Mit einer anderen parlamentarischen Initiative wurde vorgeschlagen, dass man, sollte es zu einem solchen Konflikt kommen, nichts tut, dass wir als Gesetzgeber aber nachher die Volksinitiative einfach so umsetzen, dass das Ergebnis den internationalen Normen entspricht. Diese beiden parlamentarischen Initiativen sind, wie andere auch, abgelehnt worden.

Als Konsequenz aus dieser Diskussion und als Konsequenz aus der Einsicht, dass wir hier etwas machen müssen, um sowohl der direkten Demokratie als auch den Grund- und Menschenrechten gerecht zu werden, haben wir dem Bundesrat einen Auftrag zu einem Bericht gegeben. In diesem sogenannten Zusatzbericht vom März dieses Jahres schlägt der Bundesrat verschiedene Dinge vor, die er befürwortet. In der Diskussion in der SPK-NR haben wir dann sofort gesagt: Ja, gut, wenn der Bundesrat Reformen befürwortet, dann soll er uns eine entsprechende Vorlage unterbreiten, die uns gestattet, seriös und im Detail darüber zu diskutieren. In dem Sinne ist das, was wir hier jetzt beschliessen, eine [PAGE 2166] Etappe, damit wir in ein, zwei Jahren dazu kommen, dieses Problem seriös, sorgfältig und detailliert zu diskutieren und darüber zu beschliessen.

Die Ständeratskommission hat nicht genau die gleiche Konsequenz gezogen wie die Nationalratskommission. Es liegen deshalb zwei unterschiedliche Motionen vor, die aber völlig kompatibel sind. Der Ständerat wollte einfach den zweiten Schritt, den wir Ihnen beantragen, noch nicht machen. Er möchte unseren Entscheid abwarten. Unsere Kommission hat nichts dagegen, den Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten zu lassen, die schwächer ist, weniger weit geht und weniger Bedeutung hat.

Wo liegt der Unterschied? Der Ständerat schlägt vor, analog zum Postulat Heim 09.3118, den Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten zu lassen, welche dafür sorgt, dass man diejenigen Volksbegehren, die mit Grundrechten und internationalen Normen in Konflikt kommen könnten, mit einem entsprechenden Warnhinweis versieht, und zwar in dem Moment, in dem die Initiative zugelassen wird. Nach ihrer Prüfung durch die Bundeskanzlei gäbe es also auf jedem Unterschriftenbogen einen unverbindlichen Hinweis darauf, dass die Initiative, wenn sie zustande komme, möglicherweise Diskussionen über ihre Gültigkeit und ihre Umsetzung auslösen werde, weil sie z. B. Normen der EMRK oder des Uno-Paktes widerspreche. Es wären dann auch nur diejenigen Unterschriften gültig, die auf Unterschriftenbogen mit einem solchen Hinweis stünden. Es wäre die Pflicht der Initianten, diesen Hinweis nicht zu vergessen. Der Hinweis wäre aber völlig unverbindlich, weil die Bundeskanzlei nicht über die Gültigkeit von Initiativen entscheiden kann; das ist vorläufig unsere Aufgabe. Es kann nicht die Aufgabe von Beamten sein, Bürgerinnen und Bürger daran zu hindern, Unterschriften zu sammeln; das kann die Verwaltung nicht tun.

Die Motion unserer Kommission geht weiter. Der Bundesrat sagt, es bestehe Handlungsbedarf; zu handeln sei im Interesse der Menschenrechte und der direkten Demokratie. Deshalb sollten wir in der Bundesverfassung die Norm zur Ungültigkeit von Volksinitiativen in dem Sinne präzisieren, dass die Nichtbeachtung des Kerngehalts der Bundesverfassung, welche dem Kern der EMRK und des Uno-Paktes entspricht, auch ein Grund für eine Ungültigerklärung ist. Wir beantragen Ihnen mit unserer Motion deshalb, dass uns der Bundesrat, zusätzlich zur unverbindlichen Prüfung durch die Bundeskanzlei, eine solche Vorlage unterbreitet, damit wir im Detail darüber diskutieren können.

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie - der Entscheid fiel mit 13 zu 8 Stimmen -, beide Motionen zu unterstützen. Sie bittet Sie also, die Motion des Ständerates anzunehmen, die vielleicht zu zwanzig Prozent den gleichen Weg geht; sie bittet Sie aber auch, den Bundesrat zusätzlich das machen zu lassen, was er uns in seinem Bericht vorgeschlagen hat, nämlich uns eine entsprechende Vorlage zu bringen. Wir hoffen, dass der Ständerat, wenn wir dies deutlich beschliessen, den ganzen Weg mit uns gehen wird.