Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-20

Wortprotokoll

Zwangsheirat ist eine Verletzung der Menschenrechte. Menschen, die gegen ihren Willen verheiratet werden, wird das Selbstbestimmungsrecht genommen, und sie werden ihrer Menschenwürde beraubt. Staat und Gesellschaft haben deshalb die Aufgabe, Zwangsheiraten zu verhindern und konkrete Ausstiegsmöglichkeiten für die Betroffenen zu schaffen. Zwangsheiraten kann man nicht mit dem Hinweis auf andere Kulturen oder andere Traditionen begründen. Zwangsheiraten dürfen in unserem Lande nicht geduldet werden. Deshalb will der Bundesrat Zwangsheiraten so weit als möglich verhindern und gleichzeitig die Auflösung von bestehenden Zwangsehen erleichtern.

Die Vorlage, die Sie heute respektive morgen beraten, sieht nebst der Zwangsheirat noch einen weiteren, einen neuen Anfechtungsgrund vor, nämlich die Minderjährigkeit eines Ehegatten. Diese Bestimmung wurde primär mit Blick auf Ehen geschaffen, die im Ausland geschlossen werden. Schweizerinnen und Schweizer können in der Schweiz nämlich ohnehin nur bei Volljährigkeit heiraten. Für Ausländer sieht das geltende Recht eine Ausnahmeregelung vor, die wir abschaffen möchten. Mit der Anfechtungsmöglichkeit bei Minderjährigkeit soll vor allem auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass viele Zwangsverheiratungen Minderjährige betreffen.

Die Hauptstossrichtungen der Vorlage, die zivilrechtliche auf der einen Seite, die strafrechtliche auf der anderen Seite, hat der Kommissionssprecher bereits erläutert. Zwar kann bereits unter dem geltenden Recht eine unter Androhung bestimmter Nachteile abgeschlossene Ehe angefochten werden; neu wird der Zwangsbegriff aber weiter gefasst, und die Zwangsehe ist von Amtes wegen anzufechten. Das Opfer ist damit nicht mehr in der schwierigen Lage, selber klagen zu müssen.

Die Vorlage hat in der Vernehmlassung, aber auch in der vorberatenden Kommission eine breite Unterstützung erhalten; Sie haben es gehört. Dafür bin ich sehr dankbar. Es ist nämlich eine Vorlage, die dringend ist, und die notwendig ist. Trotzdem wurde in der Kommission und zum Teil auch heute beim Eintreten auch Skepsis geäussert. Es gab Voten, in denen gefordert wurde, dass für die Opfer mehr getan werde. Einige von Ihnen möchten aber auch mehr über die Grenze zwischen den arrangierten Ehen und der Zwangsheirat wissen, und sie möchten auch wissen, wie sich diese auf die vorliegende Gesetzesvorlage auswirkt. Ich habe für beide Anliegen grosses Verständnis. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass man noch mehr über die Formen von Zwangsheirat, über deren Ausmass und auch über die Ursachen wissen muss. Der Bundesrat hat deshalb der Universität Neuenburg einen entsprechenden Auftrag erteilt. Wir erwarten den Bericht auf Mitte 2012.

Nun stellt sich die Frage, ob man diesen Bericht abwarten möchte, bevor man das vorliegende Gesetz berät. Ich meine, dass dies nicht nötig ist und dass wir die Beratung des Gesetzes nicht unnötig verzögern sollten. Der Bericht, den wir erwarten, wird uns Antworten darauf liefern, wie wir das vorliegende Gesetz umsetzen können. Es gibt aber keinen Grund, mit der Beratung länger zuzuwarten.

Der Wunsch, der in verschiedenen Minderheitsanträgen geäussert wird, dass neben der Strafverfolgung auch die Beratung und der Schutz der Opfer verstärkt werden sollen, stösst beim Bundesrat auf offene Ohren. Indem wir heute gleichzeitig das Ausländergesetz revidieren, soll wenigstens die Situation für Zwangsverheiratete, die in der Schweiz leben, verbessert werden. Ihnen kann ein Bleiberecht gewährt werden, und damit können wir immerhin verhindern, dass Menschen nicht in einer Zwangsheirat verharren müssen, nur weil sie Angst haben müssen, ansonsten ausgewiesen zu werden. Gleichzeitig arbeitet die Bundesverwaltung, wie erwähnt, an einem zweiten Massnahmenpaket, damit neben der Aufklärung und der Sensibilisierung auch der Aspekt der Hilfeleistung im Einzelfall in Form von Beratung und Opferschutz abgedeckt wird.

Hingegen möchte ich davon abraten, heute Dinge ins Gesetz zu schreiben, die zwar unserem Gewissen guttun, für die Betroffenen konkret aber nichts bewirken. Der Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eines Strafverfahrens ist Sache des kantonalen Rechts, und daran ändert sich nichts, auch wenn wir etwas anderes ins Gesetz schreiben. Wenn [PAGE 2172] ein Strafverfahren hängig ist, gelten die Bestimmungen der Strafprozessordnung. Diese gibt klare Vorgaben und Massnahmen zum Schutz der Betroffenen vor. Auch hier bewirken zusätzliche Bestimmungen nichts.

Abschliessend noch eine Bemerkung: Eine Zwangsverheiratung ist, ich habe es eingangs gesagt, eine Verletzung der Menschenwürde. Es gibt aber Situationen, in denen sich Opfer mit der selbst unter solchen Bedingungen geschlossenen Ehe versöhnen können. Es ist deshalb nicht sinnvoll, dass auch eine funktionierende Ehe vom Staat automatisch, ausnahmslos, in jedem Fall, für ungültig erklärt werden muss. Vielmehr soll nach der Vorstellung des Bundesrates ein Richter eine solche Situation überprüfen können. Wir werden in der Detailberatung auf diese Fragen eingehen können.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-20 | Lexipedia | Lexipedia