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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-12-20

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-20

Wortprotokoll

In Artikel 10 geht es um die Vertrauensarbeitszeit der Richterinnen und Richter. Diese wird hier erstmals festgelegt. Angestellte mit Vertrauensarbeitszeit können keine Mehrarbeit, Überzeit oder Gleitzeit kompensieren; so ist es bei den Bundesangestellten. Aber sie können beim Vorgesetzten eine Ausnahme verlangen: In Absprache mit dem Vorgesetzen können sie sich die Überzeit auch entsprechend bar auszahlen lassen.

Artikel 10 enthält zwei Komponenten: Einerseits soll bei den Richterinnen und Richtern gleich vorgegangen werden wie bei den Bundesangestellten, andererseits soll bei den Richterinnen und Richtern die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungs- oder Bundesstrafgerichtes bzw. die Gerichtsleitung des Bundespatentgerichtes über die Ausnahmen von Barvergütungen entscheiden können. Meine Minderheit will, dass hier, im Gegensatz zu den Bundesangestellten, keine Ausnahmen von Barvergütungen gemacht werden sollen. Warum?

Die Bundesangestellten haben einen direkten Vorgesetzten, also eine einzige Ansprechperson. Bei den Richterinnen und Richtern soll die Verwaltungskommission oder die Gerichtsleitung entscheiden. Das sind mehrere Personen, die über eine solche Frage entscheiden müssen. Das ist nach Meinung der Minderheit nicht geschickt, denn das bringt zusätzliche Bürokratie und administrativen Aufwand. Und wie entscheiden diese Gremien dann? Wir sind hier bei den Richterinnen und Richtern, und diese sollen ja - das wird immer wieder betont - unabhängig sein. Jetzt soll über diese Kompensation die Verwaltungskommission entscheiden. Das finden wir nicht geschickt.

Vielmehr soll hier festgelegt werden: Wenn Richterinnen und Richter Überzeit haben, können sie nicht mehr Ferien machen, sondern sie erhalten eine Barvergütung. Wir haben momentan einen Antrag des Bundesverwaltungsgerichtes auf dem Tisch, die Anzahl der Richterstellen zu erhöhen. Es ist immer wieder gesagt worden, wir hätten genügend Richter. Wenn die Richter jetzt noch Mehrarbeit, Überzeit und Gleitzeit kompensieren können, dann brauchen wir noch mehr Richterinnen und Richter. Das können wir nicht zulassen.

Wir möchten die strikte Version wie bei den Bundesangestellten, dass eben Barvergütungen ausbezahlt werden müssen, wenn die Vertrauensarbeitszeit gilt. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.