Stadler Markus · Ständerat · 2011-12-06
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2011-12-06
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen. Es wird in den Antworten auf die erste und die zweite Frage aufgezeigt, dass sich im Durchschnitt eine Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro erst nach drei bis vier Quartalen zu nur 40 Prozent in einer Vergünstigung der Importpreise niederschlägt. Es wird aber auch aufgezeigt, dass es sich bei der Nichtweitergabe von Importvorteilen nicht um ein allgemeines, gleichmässig verteiltes Phänomen handelt. [PAGE 1062]
Der Bundesrat muss bei dieser Beantwortung auf gewisse statistische Mängel hinweisen. Er führt jene Güterkategorien bzw. Branchen auf, bei denen die Weitergabe der Einkaufsvorteile wesentlich schwächer als im Durchschnitt ausfällt bzw. in den letzten zwei Jahren ausgefallen ist. Dort funktioniert auch gemäss der öffentlichen Meinung der Markt insofern nicht richtig, als gewichtige Umverteilungen gegenüber der Situation vor dem starken Frankenanstieg resultieren und in der Folge die Konsumenten im grenznahen Gebiet sowie die Nachfrager von Betriebsmitteln und die Anbieter von Arbeitsplätzen zu einem gewichtigen und zunehmenden Teil sozusagen fremdgehen. Die Umverteilungen wegen dem starken Franken vor dem Hintergrund eines offensichtlich durch Machtstrukturen verschiedener Art durchsetzten Marktes beruhen nicht auf Leistung oder wirtschaftlicher Effizienz, wie wir uns das im Allgemeinen vorstellen. Das stört das Fairness-Verständnis im allgemeinen Bewusstsein und schädigt tendenziell den Arbeitsplatz Schweiz.
Die Antwort auf die vierte Frage lässt demgegenüber Fragezeichen aufkommen, Zweifel, ob der Bundesrat ernsthaft gewillt ist, das Problem der ungenügenden Weitergabe der Währungsgewinne bzw. das strukturelle Problem der Hochpreisinsel Schweiz mutig genug anzugehen. Er preist die Revision von Artikel 5 des Kartellgesetzes als Lösung an. Ob das allerdings genügt, ist eine andere Frage. Das Problem, dass Schweizer Konsumenten und Unternehmen beim Import von Produktionsmitteln und Konsumgütern zu hohe Preise zahlen müssen, wird damit kaum gelöst, denn in vielen Fällen kann eine Abrede im Sinne von Artikel 5 des Kartellgesetzes bzw. eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von Artikel 7 nicht nachgewiesen werden.
In diesem Sinne tun wir gut daran, das Thema vertieft zu studieren - das ist heute nicht angesagt - und unter anderem auch die im Nationalrat im September dieses Jahres eingereichten Motionen zum Thema eingehend zu analysieren. Es sollte verhindert werden, dass Schweizer Unternehmen und Konsumenten für die gleichen Produkte ungerechtfertigterweise mehr bezahlen müssen als ausländische Abnehmer. Unser Unverständnis und Unwille in Zeiten eines überhöhten Frankens sollte sich nicht unbesehen auf Unternehmer richten, die ihre Arbeitsplätze ins Ausland verlegen, oder auf Konsumenten, die ihre Einkäufe im nahen Ausland besorgen. Diese beiden Gruppen bzw. Bewegungen lassen sich in unserer heutigen Welt nicht ohne Nachteile zu Hause anketten. Sie sind Teil eines Ganzen, zu dem mehr gehört, unter anderem eben auch die Importeure. Die Hochpreisinsel Schweiz ist nicht erst seit der wesentlichen Werterhöhung des Schweizerfrankens ein Problem. Es trat in den letzten zwei Jahren bloss deutlicher in Erscheinung.
Wenn wir schon den Markt für viele Bereiche unseres Wirtschaftslebens als Koordinationsmedium hochhalten - einige unter uns möchten seinen Radius noch wesentlich vergrössern -, muss dieser Markt auch seine Funktionen zum Wohle des Ganzen befriedigend ausüben können.