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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-12-22

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-22

Wortprotokoll

Die Initiative hat wie das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen zwei Zielgruppen im Visier: die Bevölkerung sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bevölkerung ist durch das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen genügend geschützt. Öffentlich zugängliche Räume sind grundsätzlich rauchfrei. Wir können also jederzeit entscheiden, ob wir in ein Raucherlokal gehen wollen oder nicht. Wir sind nicht gezwungen, in ein Raucherrestaurant oder in ein Fumoir zu gehen; wir haben die Wahl. Restaurants sind grundsätzlich rauchfrei.

Die Initiative möchte insbesondere den Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärken. Die Situation des Servicepersonals muss sicher speziell beachtet werden, darf aber auch nicht dramatisiert werden. Wir haben Zahlen von Gastrosuisse, die aufzeigen, dass 4,7 Prozent der Betriebe Raucherbetriebe sind - also Kleinstbetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern, meistens Familienbetriebe - und dass etwas über 10 Prozent der Fumoirs bedient sind. Es gibt ja auch beim Servicepersonal durchaus Raucherinnen und Raucher, die sich durch den Rauch nicht belästigt fühlen.

Wir sollten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht einfach als nutzlos hinstellen. Wir haben im Bundesgesetz die Regel, dass es für eine Bedienung in Raucherlokalen oder Fumoirs das Einverständnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer braucht. Der Vergleich mit arbeitsrechtlichen Schutzmassnahmen zum Schutz vor Radioaktivität oder Asbest ist nur bedingt zulässig, weil sich im Gegensatz zum Rauchen niemand freiwillig solchen gesundheitsschädigenden Situationen aussetzt.

Wenn Ihnen die Kommission die Ablehnung der Initiative beantragt, geht es nicht um die Frage, ob Rauchen gesundheitsschädigend sei oder nicht. Rauchen schadet der Gesundheit, es schadet nicht bloss den Rauchern, sondern insbesondere auch den Passivrauchern. Es gibt dazu genügend Studien. Nur muss auch mit Studien redlich umgegangen werden. Die Reduktion der Herzinfarktrate im Tessin ist eindrücklich. Nur, wenn ein Vergleich mit Luzern angestellt wird, wie das eine Votantin gemacht hat, ist das nicht redlich, denn die Ausgangssituation ist dort eine andere. Das Tessin hat seit 2007 ein umfassendes Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, während im Kanton Luzern das gesamtschweizerische Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen seit dem 1. Mai 2010 gilt. Die Ausgangslage ist also eine andere.

Die heutige Diskussion hat sich kaum von derjenigen von vor vier Jahren unterschieden. Inzwischen haben wir aber doch ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, und wir müssen jetzt zuerst die Wirkungen dieses Gesetzes evaluieren und Erfahrungen sammeln. Das ist der Grund, wieso Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Initiative als unverhältnismässig, und sie findet, die Initiative komme zu früh.

Ich habe Ihnen das Resultat der Abstimmung genannt: Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.