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Fässler Daniel · Nationalrat · 2011-12-22

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-22

Wortprotokoll

Am 1. Mai 2010 sind nach jahrelanger, kontroverser parlamentarischer Beratung das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Nur siebzehn Tage nach Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften hat das Initiativkomitee die heute zu beratende Volksinitiative eingereicht. Das ist für mich reine Zwängerei.

Bereits das heutige Recht verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, lässt aber nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Ausnahmen zu. Das Bundesgesetz sieht auch vor, dass die Kantone strengere Vorschriften erlassen können. Fünfzehn Kantone haben davon Gebrauch gemacht. Elf Kantone halten sich an die Mindestanforderungen des Bundesgesetzes und lassen damit als Raucherlokale geführte Restaurationsbetriebe mit einer Fläche bis 80 Quadratmeter sowie bediente Raucherräume zu. In diesen Kantonen haben viele Betriebe auf diese Lösung gesetzt und entsprechende Investitionen getätigt. Die Initiative ist daher auch ein Verstoss gegen Treu und Glauben.

Ich bin Nichtraucher, aber noch mehr bin ich Appenzeller. Es stört mich zutiefst, dass mit dieser Initiative eine noch strengere Bundeslösung erzwungen werden soll. Sie zeugt von wenig Verständnis für den Föderalismus. Wer nicht damit einverstanden ist, dass sich sein Kanton an die heutige Bundeslösung hält, der kann von den ihm in seinem Kanton zur Verfügung stehenden direktdemokratischen Mitteln Gebrauch machen. Dann kann das kantonale Stimmvolk entscheiden, was es möchte und was nicht. Wenn in meinem Kanton, dem Kanton Appenzell Innerrhoden, jemand der Meinung ist, er möchte keine Beizen mehr haben, in denen man sich trifft, um zu reden, um zu jassen und halt auch ein bisschen, um zu rauchen, dann kann er vom Einzelinitiativrecht Gebrauch machen und damit eine Abstimmung an der Landsgemeinde erwirken.

Ich negiere die vom Passivrauchen ausgehenden gesundheitlichen Risiken nicht, aber ich plädiere für freiheitliches Denken und für eine liberale Rechtsordnung. Wir können die Menschen nicht vor allen Risiken schützen. Sonst müsste man das Rauchen komplett verbieten, auch in Privaträumen, denn auch dort sind Dritte vom Passivrauchen betroffen: Partner und Kinder, die nicht ausweichen können.

Die CVP-Fraktion lehnt die Initiative mit klarer Mehrheit ab, weil sie zentralistisch ist, weil sie einem Verstoss gegen Treu und Glauben gleichkommt, weil sie unverhältnismässig und eine reine Zwängerei ist.

Herr Bundesrat, zu guter Letzt erlaube ich mir noch einen staatsrechtlichen Hinweis: In der Botschaft des Bundesrates zur Initiative findet sich unter Bezugnahme auf die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden der Begriff "Halbkantone". Ich erinnere gerne daran, dass das schweizerische Verfassungsrecht seit dem Inkrafttreten der Bundesverfassung vom 18. April 1999, also seit zwölf Jahren, bei der Aufzählung der Kantone in Artikel 1 den Begriff der "Halbkantone" nicht mehr kennt. Ich danke für die freundliche Kenntnisnahme.