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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-22

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-22

Wortprotokoll

Mit der Initiative soll das am 1. Mai 2010 in Kraft getretene Gesetz verschärft bzw. sollen die kantonalen Regelungen vereinheitlicht, nach oben nivelliert werden. In Räumen, die als Arbeitsplatz dienen, sowie - mit wenigen Ausnahmen - in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, soll ein generelles Rauchverbot gelten. Insbesondere sollen keine Ausnahmeregelungen mehr möglich sein. Die Initiative führt damit zu einer Vereinheitlichung der derzeit unterschiedlichen Praxis in den Kantonen. Damit wird der heute den Kantonen zugestandene Handlungsspielraum - nämlich den Schutz der Gesundheit zu verbessern, strengere Vorschriften zu erlassen - gestrichen. Dieser Handlungsspielraum war Bestandteil des Kompromisses beim heutigen Gesetz.

Der Schutz vor Passivrauchen wirkt sich innerhalb kurzer Zeit direkt auf die Volksgesundheit aus. Sehr gute Werte zeigen wissenschaftliche Studien aus den Kantonen Tessin und Graubünden. In beiden wird ein Rückgang der Zahl der Herzinfarkte um etwa 20 Prozent ausgewiesen. Beides sind aber Kantone, welche die von den Initianten angeprangerten bedienten Fumoirs zulassen. Auch ohne Verschärfung wird also bereits ein grosser Beitrag zur Volksgesundheit geleistet. Wir schliessen daraus, dass das geltende Recht auch aus Sicht der Prävention wirksam ist. Für uns Grünliberale hat Prävention einen hohen Stellenwert. Aber wir setzen auch auf Selbstverantwortung. Wer in einem abgeschlossenen Raum rauchen und etwas trinken will, der soll das auch tun dürfen. Er oder sie hat die Wahl und kann und soll sich entscheiden.

Schutz vor Passivrauchen ist in der Bevölkerung populär, das haben verschiedene kantonale Urnengänge und Umfragen gezeigt. Am 27. November dieses Jahres hat das Basler Stimmvolk über eine Initiative abgestimmt, welche ein Nivellieren nach unten und das Anpassen an die nationale Regelung forderte. Die Bevölkerung hat das Anliegen nicht abgeschmettert, wie uns weisgemacht werden soll, sondern mit 50,23 Prozent äusserst knapp abgelehnt. Dieses knappe Ergebnis sollte uns ein Fingerzeig und auch Aufforderung sein, den Bogen nicht zu überspannen.

Die hier zu diskutierende Regelung hatte unbestritten ihre Bedeutung während der Debatte zur heute geltenden gesetzlichen Regelung. Da war der Druck der Unterschriftensammlung, der Druck von der Strasse notwendig; nur so konnte ein guter Kompromiss erreicht werden. Dieser heute umgesetzte Kompromiss bedeutet ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Das Verbot gilt nicht absolut, da der Betreiber oder die Betreiberin in besonderen Räumen das Rauchen gestatten kann. Voraussetzung ist, dass die Räume abgetrennt, besonders gekennzeichnet und auch ausreichend belüftet sind. Das sind die sogenannten Raucherräume oder Fumoirs.

Die heutige Gesetzgebung reicht aus, um die Gesundheit der Arbeitnehmer und der Bevölkerung zu schützen. Obwohl das Gesetz noch nicht lange in Kraft ist, funktioniert der Vollzug des geltenden Rechts durch die Kantone insgesamt zufriedenstellend. Ich halte fest: Anderthalb Jahre nach der Einführung der aktuellen Regelung überwiegen die positiven Aspekte bei Weitem. Es ist kein dringender Handlungsbedarf auszumachen, welcher es nahelegen würde, die Regelung weiter zu verschärfen und den Kantonen schärfere Gesetze zu verordnen. Das heisst nicht, dass es gar keinen [PAGE 2239] Handlungsbedarf gibt. Es braucht aber keine Regelung auf Verfassungsstufe, sondern es braucht zuerst Erfahrungen mit dem geltenden Recht und dann allenfalls Anpassungen im Gesetz und/oder in der Verordnung.

Deshalb empfehlen die Grünliberalen die Volksinitiative zur Ablehnung.