Borer Roland F. · Nationalrat · 2011-12-22
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-22
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen, und sie unterstützt voll und ganz den Entwurf des Bundesrates, wonach die Initiative dem Volk ohne Gegenentwurf zur Abstimmung vorzulegen sei.
Das bestehende Gesetz haben wir nun seit rund einem Jahr; es ist eingeführt und funktioniert grossmehrheitlich. Es ist ein Rahmengesetz, das Freiräume lässt, welche die Kantone nach den Bedürfnissen der Bevölkerung anpassen können. Wir sind der Meinung, dass das Gesetz in der vorliegenden Form genügt und dass der Bundesrat zu Recht die Ablehnung der neuen Volksinitiative empfiehlt.
In der Initiative hat es neben allen positiven Aspekten eben auch einige negative Aspekte, und das ist unseres Erachtens der Grund, weswegen wir sie ablehnen sollten.
Es gebe Defizite bezüglich der Definitionen: Ich erinnere Sie an die Diskussion, in welcher wir das bestehende Gesetz geschaffen haben. Diejenigen, die damals dabei waren, können sich vielleicht noch erinnern, wie wir über das Passivrauchen am Arbeitsplatz diskutierten. Ich stellte damals einen Antrag, dass man, wenn man schon die Angestellten der Gastronomie vor dem Passivrauchen schützen wolle, auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Haftanstalten vor dem Passivrauchen schützen müsse. Können Sie - vor allem diejenigen Kreise, die jetzt die Initiative befürworten - sich noch erinnern, was damals Ihre Stellungnahme war? Unzumutbar! Die Rahmenbedingungen für Häftlinge seien sonst schon schwierig, man könne das doch nicht tun! Und jetzt kommt eine Initiative, die - strikt ausgelegt - genau das verlangt. Ich kann mir gut vorstellen, dass nach einer allfälligen Annahme der Initiative die gleichen Kreise wieder einen Antrag stellen, dass man für ganz bestimmte Umstände, z. B. bei Haftstrafen, Lockerungen einführt. So geht es nicht.
Die Initiative verlangt z. B. auch, dass in Einzelarbeitsräumen nicht mehr geraucht werden darf. Es gibt keine Ausnahme. Wir sind der Meinung, dass dies doch etwas zu weit geht. Wir haben in unserem Vokabular auch den Begriff der Eigenverantwortung und den Begriff der Rücksichtnahme auf Mitmenschen, und das, gepaart mit der bestehenden Gesetzgebung, genügt unserer Ansicht nach vollauf.
Bei der Durchsicht der Unterlagen, und da habe ich eine Frage an den geschätzten Herrn Bundesrat Burkhalter, ist uns eines aufgefallen: Wir wurden mit einem Papier konfrontiert, das von einer Verwaltungskommission verteilt wurde, einer Verwaltungskommission, die dem EDI unterstellt ist, der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention. Im Wissen um die Stellungnahme des Bundesrates verschickte diese Kommission ein Papier, dessen Lead folgenden Inhalt hat: "Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen schützt ungenügend vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer der Gastronomie. In der Wintersession hat das Parlament die Chance, diese Lücke im Bundesgesetz zu schliessen: mit der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative 'Schutz vor Passivrauchen'."
Herr Bundesrat, wie kommt es, dass eine Kommission, die vom Bund bezahlt und vom Bund beaufsichtigt wird, nach der bundesrätlichen Stellungnahme ihre Ansichten und ihre Meinungen vertritt und sich damit klar gegen den Bundesrat stellt? Wie kommt es dazu, dass in einer derartigen Kommission ein Initiativkomitee einfach so ohne Weiteres Einsitz nehmen kann? Initiativgegner hat es in dieser Kommission keine. Wie kommt es, dass die halbe Lungenliga, die diese Initiative auf eidgenössischer und kantonaler Ebene offiziell unterstützt, hier offen den Kampf gegen den Bundesrat und gegen die Stellungnahme des Bundesrates führt?