Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-08
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-08
Wortprotokoll
Vorerst zum Motionär: Herr Chiffelle hat - gemäss meiner Statistik - bereits 1997 eine Motion eingereicht, welche vom Bundesrat zur Ablehnung beantragt, 1999 dann aber abgeschrieben wurde. Nun geht es erneut um die Überprüfung dieser obligatorischen Schiesspflicht. Auch dieses Mal beantragt der Bundesrat, die Motion nicht zu überweisen, und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen.
Auch in der neuen Armee werden die Fortbildungsdienste der Truppe jährlich in drei Wochen durchgeführt. Es sollen gerade die Miliztauglichkeit und die Milizfähigkeit der Armee verbessert werden. Das Schwergewicht der Ausbildungszeit ist für die Verbandsausbildung vorgesehen. Das ist eine Glaubwürdigkeitsfrage für die Wirksamkeit und Bereitschaft dieses Sicherheitsinstrumentes Armee.
Um direkt mit der Verbandsausbildung beginnen zu können, sind die verantwortlichen militärischen Chefs auf die persönliche Schiessfertigkeit ihrer Armeeangehörigen angewiesen. Das Präzisionsschiessen auf den bereits vorhandenen Schiessanlagen bietet deshalb die Grundlage für das Üben dieser Fertigkeit, und sie ist damit auch die Grundlage für das Gefechtsschiessen. Mit der Erfüllung der jährlichen Schiesspflicht erfolgt auch automatisch eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Waffe. Durch den Wegfall der Inspektionen ist damit eine Zustandskontrolle der Waffe auf eine günstige Art und Weise sichergestellt. Dieser Wegfall ist ebenfalls eine Entlastung für die betroffenen Wehrpflichtigen.
Vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her erhält der Staat mit der Durchführung der obligatorischen Übungen durch die Schiessvereine eine hohe Leistung zu günstigsten Konditionen. Wären es nicht die Schützenvereine, welche die obligatorischen Übungen durchführten, müssten die Armeeangehörigen vor dem eigentlichen Start in den Fortbildungskurs erweiterte Vorbereitungsübungen mit ihrer persönlichen Waffe durchführen.
Die Armee spart somit wertvolle Ausbildungszeit. Sie spart aber auch die Kosten einer Integration des Präzisionsschiessens in die Fortbildungskurse der Truppe. Zur Entlastung der Fortbildungsdienste der Armee wird bereits in der heutigen Armee auf die Durchführung von Wettschiessen verzichtet, um diesen Wettkampf in den ausserdienstlichen Bereich zu weisen.
Insgesamt erlaube ich mir den Hinweis - und auch die Voten führen mich zu dieser Bemerkung -, dass "Sicherheitsproduktion" eine Gemeinschaftsaufgabe ist und es auch immer bleiben wird. Hier sind wir alle persönlich betroffen. Hier sind Bund und Kantone, aber auch Gemeinden betroffen. Dieser Pflicht kann man sich nicht einfach entziehen.
Wenn einzelne Gemeinden hier Schwierigkeiten haben, dann ist immerhin festzustellen, dass die Auflagen der Lärmschutzverordnung, aber auch der Ökologie nach meinem Wissensstand in den weitaus meisten Fällen - bis auf wenige Beispiele - durch entsprechende Zusammenlegungen und Koordination erfüllt werden konnten oder können. Also bitte ich Sie, nicht anhand einzelner Beispiele das ganze System infrage zu stellen.
Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den Antrag zu stellen, die Motion abzulehnen.