AB 123175
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-20
Wortprotokoll
Wir sind alle Pferdeliebhaber, auch der Bundesrat. Der Bundesrat will trotzdem im Grundsatz beim Stacheldrahtverbot bleiben. Ich sage Ihnen aber zu, dass wir in der Tierschutzverordnung eine Ausnahme für die weitläufigen Juraweiden stipulieren werden - für die Juraweiden, die vor allem durch Wälder oder durch Trockenmauern abgegrenzt werden. Damit haben die Pferde eine sichtbare Grenze, die sie davon abhält, in die Stacheldrähte hineinzurennen.
So gesehen kann man bei den weitläufigen Juraweiden eine Ausnahme machen, weil sie durch natürliche Grenzen zusätzlich geschützt sind. Ich sage Ihnen das zu und bitte Sie, die Motion abzulehnen.