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Gross Andreas · Nationalrat · 2012-02-28

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Mit 14 zu 9 Stimmen bittet Sie die Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Initiative stellt interessante Fragen einerseits in Bezug auf den Charakter des Gegenvorschlages gegenüber der Volksinitiative und andererseits in Bezug auf das Verhältnis des Parlamentes zum Bürger bzw. des einzelnen Parlamentariers zum Bürger und zur Bürgerin oder eben in Bezug auf das Verhältnis der Institution Parlament zur Bürgerschaft. Es lohnt sich, glaube ich, kurz darauf einzugehen, um Ihnen auch verständlich zu machen, weshalb die Kommission sich so klar gegen diesen Vorschlag ausspricht.

Dem Gegenvorschlag haftet ja eigentlich seit der Einführung des schweizerischen Initiativrechtes die Einladung zu taktischen Machenschaften an. Sie wissen, dass man zwischen 1893 und 1980 nicht zweimal Ja stimmen durfte. Das Parlament hat eigentlich immer in Kenntnis dieser Unmöglichkeit, in unterschiedlichen Varianten für eine Revision zu stimmen, dem Bürger nur dann einen Gegenvorschlag vorgelegt, wenn es die Befürworter von Reformen spalten wollte: in einen radikaleren Teil, welcher die Initiative befürwortete, und in einen gemässigteren Teil, welcher eine Reform im Sinne des Gegenvorschlages bevorzugte. Das Ende dieser taktischen Spielereien, mit welchen das Parlament in den ersten 75 Jahren viele Volksinitiativen zu Fall gebracht hat, erlebten wir erst Ende der Siebzigerjahre mit der Einführung des doppelten Ja. Trotzdem sind aber - und kürzlich gemachte Erfahrungen haben das wieder bestätigt - Gegenvorschläge immer noch Mittel der Verführung des Parlamentes, um die Befürworter von Volksinitiativen zu verunsichern. Da ist in dem Sinne Klarheit notwendig, dass das Parlament deutlich macht, dass es mit einem Gegenvorschlag nicht einfach die Befürworter destabilisieren möchte, sondern absolut überzeugt ist, dass es einen Handlungsbedarf gibt, aber die Form der Handlung im Sinne der Initiative nicht angemessen ist und dem Allgemeininteresse nicht entspricht und das Parlament deshalb den Gegenvorschlag unterbreitet.

Damit ist dann das Thema der Stichfrage in dem Sinne zu klären, dass das Parlament eben nicht einfach sagt, man könne machen, was man wolle. Es sagt vielmehr, es finde, der Gegenvorschlag sei besser als die Initiative, und deshalb wolle es den Stimmberechtigten den klaren Rat geben, sich im Zweifelsfall - bzw. wenn beide Vorschläge eine Mehrheit bekommen - klar für den Gegenvorschlag auszusprechen. Wenn wir das nicht so sehen würden, dann müssten wir keinen Gegenvorschlag machen.

Die zweite Grundsatzfrage, die sich hier stellt, lautet: Sind die Parlamentarier einfach Bürger, die auch im Parlament sind, oder sind sie mehr als das? Die Idee der Volksinitiative ist ja, dass aus der Bürgerschaft jederzeit eine Frage zur Reform gestellt werden kann, die im Parlament nicht abgeklemmt werden kann. Die Rolle des Parlamentes beschränkt sich auf eine Beurteilung zuhanden der Bürgerschaft, und in dem Fall, dass es eine Reform befürwortet - aber nicht in Form der Volksinitiative -, kann es der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Da hat das Parlament eine andere Rolle als der Bürger.

Deshalb ist die Argumentation von Herrn Joder, was der Bürger könne, solle auch der Parlamentarier können, zu kurz gegriffen und entspricht nicht der Grundidee der Volksinitiative: Sie ist eine Frage aus dem Volk an das Volk, und das Parlament wirkt nur beratend mit. Die Argumentation von Herrn Joder widerspricht auch dem Charakter des Gegenvorschlages, wie ich das vorhin erläutert habe.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge zu geben.