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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2012-02-28

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28

Wortprotokoll

Das Thema der verdeckten Ermittlung ist nicht neu, das Parlament diskutiert bereits seit zweieinhalb Jahren darüber. Die vorliegende parlamentarische Initiative ist aus Gesprächen mit Polizeistellen und Spezialisten entstanden. Es wird allgemein festgehalten, dass pädophile Verbrechen via Internet in besorgniserregendem Mass zunehmen. Die Polizei ist überzeugt, über Methoden zu verfügen, die eine einschneidende Wirkung erzielen würden. Sie fühlt sich aber von der Justiz und der Politik bei der Anwendung dieser Methoden nicht wirklich getragen.

Der Polizei muss über die Bundesverfassung gestattet werden, bei bestimmten Kategorien von schweren Verbrechen die Methoden der verdeckten Ermittlung anzuwenden. Das Bedürfnis wird zwar anerkannt, aber wirklich Greifendes ist bis jetzt nicht eingeleitet worden. Das dürfte damit zusammenhängen, dass es nicht bloss um Fahndungen gegenüber verdächtigen Tätern geht, sondern um präventive Massnahmen, bei denen der Täter zu Beginn noch nicht bekannt sein muss, sondern erst mit dem Eindringen in die Technik bekanntwerden kann. Das schafft Probleme, die endlich energisch angegangen werden müssen. Es betrifft sowohl den Bereich der Pädophilie als auch den Bereich des Drogenhandels. Bei beiden Verbrechensarten sind Minderjährige oft als Opfer betroffen.

Im Bereich der Pädophilie geht es um die Technik der Kontaktaufnahme. Fahnder lernen die Sprache von Teenagern, wenden diese Sprache im Internet an und sorgen damit dafür, dass Täter mit pädophilen Absichten erkannt werden können, bevor sie ihr Verbrechen begangen haben; sie werden also in eine Falle gelockt, damit ihre Absicht offengelegt werden kann. Polizeistellen sind überzeugt, dass diese Methode erfolgversprechend ist und auch schon Erfolge gebracht hat. Die Methode ist aber in der Form, in der sie jetzt angewendet wird, beim Bundesgericht auf Widerspruch gestossen und kann kaum mehr angewendet werden. Die Beispiele der Polizei und die Geständnisse, die erreicht wurden, sind markant. Man hat durch Internetverkehr, bei dem die Polizei vortäuschte, es agierten minderjährige Mädchen, Rendezvous mit potenziellen Tätern erreichen können, die eindeutige Absichten hatten und diese in Vernehmungen auch zugegeben haben. Dabei handelte es sich nicht um Bagatellfälle.

Die parlamentarische Initiative möchte hier einen entscheidenden Schritt weiterkommen und ermöglichen, dass Fahndungsmethoden, die sich als erfolgreich erweisen, auch wirklich angewendet werden können.

Der zweite Bereich ist jener der "Kügeli-Dealer". Es handelt sich um eine Form des Drogenhandels, welche die Fahnder zur Verzweiflung oder zur Resignation gebracht hat: Ein "Kügeli-Dealer", der auf frischer Tat ertappt wird, trägt derart wenig Stoff auf sich, dass es, wenn überhaupt, nur zu einer symbolischen Strafe reicht. Die Polizei hat nun bestimmte Einzelfälle während Monaten genau dokumentiert und filmisch festgehalten. Sie hat festgestellt, dass Drogen in so grossem Umfang gehandelt werden, dass eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann. Dadurch hat die Strafe eine abschreckende Wirkung. Ich möchte auch hier darauf hinweisen, dass sehr viele Opfer der "Kügeli-Dealer" Minderjährige sind, die unseren Schutz brauchen.

Wenn es in beiden genannten Fällen gelingt, mit den Methoden der verdeckten Ermittlung und der entsprechenden Auswertung präventiv zu wirken und auch Täter festzunehmen, muss das politisch unterstützt werden. Es ist klar, dass verdeckte Ermittlungen mit Persönlichkeitsrechten zu tun haben, die zu beachten sind. Das ist in der entsprechenden Verfassungsbestimmung selbstverständlich zu berücksichtigen. Es muss ein Weg gefunden werden, der die Prävention und die Verbrechensbekämpfung ermöglicht, aber auch die Persönlichkeitsrechte schützt.

Ich ersuche Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.