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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-28

Wortprotokoll

Herr Lustenberger hat es erwähnt: Der Bundesrat beantragt Ihnen, im Rahmen dieses Gesetzes im Zusammenhang mit der Zwangsheirat das Strafmass von drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Auch Ihre Kommission teilt diese Meinung. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass Zwangsverheiratung ein Verbrechen ist, und damit bringen wir auch zum Ausdruck, dass es sich dabei um ein besonders verwerfliches Verhalten handelt. Wir erwarten, dass die Gerichte dieses Strafmass auch tatsächlich ausschöpfen.

Wie Sie wissen, ist der Bundesrat daran, die Strafrahmen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches besser aufeinander abzustimmen, um damit eine angemessene Sanktionierung von Straftaten zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Revisionsvorlage werden die Strafrahmen der einzelnen Strafnormen einer Gesamtschau unterzogen und wird der Unrechtsgehalt der jeweiligen Bestimmung neu bewertet. Es macht aber einfach keinen Sinn, wenn man hier und jetzt mit der Festsetzung eines Mindeststrafmasses dieser Revision punktuell vorgreift, wenn man also diesen einen Punkt herausgreift und hier ein Mindeststrafmass festlegt. Es fehlt ja im Moment auch jeder Quervergleich. Es ist die Aufgabe bei der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, dass man Quervergleiche macht und diese verschiedenen Strafrahmen, wie ich bereits gesagt habe, besser aufeinander abstimmt.

Von der Sache her kommt noch etwas anderes hinzu: Der Übergang vom gesellschaftlich tolerierbaren Druck bis hin zu einer strafwürdigen Druckausübung ist fliessend; das ist nicht digital, das ist nicht schwarz oder weiss. Es gibt auch Zwangsheiraten, bei denen möglicherweise nicht physische Gewalt oder Gewaltandrohung im Spiel sind, sondern bei denen der Druck vielleicht psychologisch, emotional ist. Es dürfte ausserordentlich schwierig sein, die Grenze zwischen strafbarer und strafloser Handlung zu ziehen. Es wird immer wieder Grenzfälle geben. Es ist eben auch in diesem Bereich nicht digital, nicht schwarz oder weiss. Deshalb müssen die Gerichte in solchen Fällen die Möglichkeit haben, eine Strafe auszusprechen, die den Unrechtsgehalt der konkreten Tat widerspiegelt.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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