preparatory:AB 123465
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06
Wortprotokoll
Die WAK hat die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion in Bezug auf die Neuregelung der Abschreibungen im Bundesrecht am 31. Januar 2012 vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, ihr keine Folge zu geben.
Die SVP-Fraktion verlangt mit dieser Initiative zum einen, dass man den Unternehmensleitungen ermöglicht, Abschreibungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und diese auch so steuerlich wirksam werden zu lassen, und zum andern, dass sogenannte Sofortabschreibungen für zulässig erklärt werden. Die parlamentarische Initiative umfasst somit zwei Inhalte. Die Sofortabschreibungen haben dann zur Folge, dass ein Anlagewert sofort auf den Endwert abgeschrieben werden kann.
Wie gesagt, ist die WAK dagegen, und zwar mit 12 zu 11 Stimmen. Warum? Es ist klar: Investitionsgüter verlieren [PAGE 244] im Laufe der Zeit an Wert. Mithilfe der Abschreibungen werden diese Wertverluste buchhalterisch abgebildet. Selbstverständlich hat das steuerliche Effekte, Herr Wandfluh - Sie sagen Nein, aber selbstverständlich können Sie damit die Versteuerung glätten oder eben nicht. Sie können sie auch der Gewinnentwicklung anpassen.
Es ist aber nicht so, dass die Steuerverwaltung heute keine Abschreibungen zulässt. Die Steuerverwaltung lässt Abschreibungen zu, und zwar nach dem Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz. Abschreibungen müssen geschäftsmässig begründet sein. Um einen Anhaltspunkt zu haben - die Abschreibungen müssen der realen Entwertung entsprechen -, hat die Steuerverwaltung verschiedene Richtlinien und Kreisschreiben erlassen. Wenn eine Unternehmung höhere Abschreibungen vornimmt - was ihr unbenommen ist, das ist nicht etwa verboten -, werden diese steuerlich aufgerechnet. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, nach freiem Ermessen stille Reserven zu bilden; es handelt sich dann einfach um versteuerte stille Reserven.
Das heutige System gewährleistet eine Gleichbehandlung der Unternehmungen; es ist für alle Unternehmen transparent und schafft damit Rechtssicherheit. Eine Abschreibungspraxis nach freiem Ermessen, wie diese parlamentarische Initiative sie will, schafft Ungleichheit, Intransparenz und Willkür. Genau diese Rechtsungleichheit, nicht der zusätzliche Aufwand hat dazu geführt, dass die Mehrheit der Kommission dazu Nein sagt, zumal, und das sei nochmals festgehalten, die unternehmerische Freiheit in Bezug auf die Abschreibung heute nicht eingeschränkt ist; sie wird allenfalls einfach steuerlich korrigiert.
Es ist so, dass einige Kantone Sofortabschreibungen kennen und viele Unternehmen z. B. bei kurzlebigen Anlagegütern wie EDV-Anlagen oder Apparaten bereits heute eine Sofortabschreibung vornehmen. Aber das muss, so scheint es uns, steuerlich ganz klar reglementiert werden. Wir wollen das nicht in das Ermessen der Unternehmungen legen. Deswegen ist die Mehrheit der WAK gegen die Initiative.
Von der Kommissionsminderheit wurde als einer der Hauptgründe für die Initiative die Krisenresistenz genannt. Es hiess, die Finanzkrise habe gezeigt, dass man diese Abschreibungen nach dem Ermessen der Unternehmung modellieren können müsse. Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Sie können diese Abschreibungen bereits heute nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestalten, dem steht überhaupt nichts entgegen; das geschieht einfach ohne die entsprechenden steuerlichen Folgen. Sie können also für Krisenresistenz sorgen.
Wenn man die parlamentarische Initiative liest, sieht man auch, dass sie sehr vieles unklar lässt. Das hat ja auch in der Kommission zu entsprechenden Fragen geführt. Wird sie z. B. auch bei den Immobilien angewendet? Wollen Sie dort auch Sofortabschreibungen zulassen? Das würde ja zu einer krassen Ungleichbehandlung führen. Hier wäre die Gefahr des Missbrauchs besonders gross.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie sieht keinen Bedarf, das heutige System zu ändern.