Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-03-06
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06
Wortprotokoll
Die Initiative spricht von sogenannten "pornografischen Straftaten". Dieser Begriff ist im Strafrecht nicht bekannt. Er ist unpräzis und muss deshalb in der Umsetzung präzisiert werden. Es besteht in der Kommission und, glaube ich, auch in diesem Saal Einigkeit, dass wir uns auf schwere Sexualdelikte konzentrieren wollen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass wir uns auf Delikte wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung usw. beschränken; diesbezüglich besteht Einigkeit. Die Mehrheit hat allerdings aus technischen Gründen noch zwei Delikte in die Liste aufgenommen: sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen und Ausnützung einer Notlage. Man ist sich einig, dass diese beiden Delikte miterfasst werden sollen. In der Praxis ist es so, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass diese Delikte mitenthalten sind, also konsumiert werden, wie man sagt; auch so weit besteht Einigkeit.
Herr von Graffenried, der die Minderheit I vertritt, die diese beiden Delikte nicht aufnehmen möchte, hat hier in diesem Saal ebenfalls klar festgehalten, dass diese beiden Delikte miterfasst werden sollen. Er hat gesagt, es sei zwar richtig, dass wir über die Gerichtspraxis keine Herrschaft hätten und insofern nicht klar sei, ob die Gerichte an dieser Praxis bis in alle Ewigkeit festhalten würden; es sei aber nicht notwendig, das explizit im Gesetz zu verankern, weil wir das ja hier sagen könnten. Das ist leider, Herr von Graffenried, nicht so. Wenn Sie Artikel 1 StGB lesen, finden Sie dort den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz". Im Strafrecht muss, im Unterschied zu anderen Gesetzen, explizit im Gesetz stehen, was sich zulasten des Täters auswirken kann; dazu gehören meines Erachtens auch die Verjährungsbestimmungen. Deshalb müssen wir diese Delikte explizit hineinschreiben.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der SP-Fraktion, in Bezug auf die Delikte die Mehrheit zu unterstützen.
Was nun die Frage des Alters des Opfers betrifft, so bitte ich Sie, sowohl den Antrag der Minderheit III (Rickli Natalie) wie auch jenen der Minderheit IV (Schwander) abzulehnen, und zwar aus folgendem Grund: Die Initiative spricht klar von Kindern vor der Pubertät. Wenn Sie die Minderheit IV (Schwander) unterstützen würden, wären alle Kinder von der Initiative betroffen. Das kann nicht sein, weil es im Wortlaut der Initiative "Kinder vor der Pubertät" heisst, also gibt es auch Kinder in der Pubertät. Im strafrechtlichen Sinn sind alle über 16 Jahre keine Kinder mehr, sondern Jugendliche.
Die Grenze bei der Minderheit III (Rickli Natalie) liegt etwas tiefer; sie ist aber immer noch zu hoch, weil die Initiative - dafür kann ich auch nichts - "Kinder vor der Pubertät" erfassen will. Eigentlich müsste man die Grenze individuell festlegen; das kann man aber selbstverständlich nach Jahrzehnten nicht mehr tun. Also müssen wir eine Alterslimite finden, und zwar diejenige, die für die Mehrheit der Jugendlichen stimmt, bei der also die Mehrheit der Kinder noch vor der Pubertät ist. Eigentlich wäre dies die Limite von 10 Jahren, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat. 12 Jahre sind ein Kompromiss, und damit gehen wir eigentlich schon zu weit.
Wenn Sie sagen, Frau Rickli, die Initiantinnen seien nicht Juristen und Juristinnen, gebe ich Ihnen Recht, aber die Mehrheit unserer Bevölkerung, die darüber abgestimmt hat, sind auch keine Juristen und Juristinnen. Sie lasen in der Initiative: "Kinder vor der Pubertät"; darüber ist abgestimmt worden. Wir können lange darüber diskutieren, wer von uns beiden das Volk vertritt. Ich glaube, niemand von uns vertritt das Volk. Das Volk hat sich selbst vertreten; es hat der Initiative zugestimmt und gesagt: Kinder vor der Pubertät sollen betroffen sein. Daran haben wir uns hier zu halten, ob es uns passt oder nicht.
Schliesslich zum Minderheitsantrag II, der vorsieht, das Delikt des Menschenhandels sei auch in den Katalog aufzunehmen: Ich muss sagen, dass ich dafür persönlich durchaus eine gewisse Sympathie habe. Das Delikt des Menschenhandels ist ein sehr schweres, insbesondere wenn es Kinder betrifft. Allerdings sagt die Initiative - wir müssen uns wohl auch da an den Text der Initiative halten -, es gehe um sogenannte pornografische Straftaten, also um Sexualdelikte. Dazu gehört - ich sage: leider - der Menschenhandel nicht. Deshalb wird die SP-Fraktion, mindestens grossmehrheitlich, auch hier diesen Minderheitsantrag ablehnen und dem Bundesrat folgen.