Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-03-07
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Heute schreiben wir ein weiteres Kapitel im Buch mit dem Titel: "Wie gehen wir um mit der Frage des Cannabiskonsums?" Bis heute ging es immer um die Frage: Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden oder nicht? Sie wissen, sowohl das Parlament als auch das Volk haben einer Legalisierung des Konsums bis jetzt immer mit grosser Mehrheit eine Abfuhr erteilt. Hier im Parlament scheiterte in der Sommersession 2004 eine Vorlage des Bundesrates, welche eine Entkriminalisierung des Konsums vorschlug. Die Bevölkerung hatte letztmals im November 2008 mit der Abstimmung zur Initiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" die Möglichkeit, sich zur Frage der Legalisierung des Konsums von Cannabis zu äussern. Diese Initiative wurde deutlich verworfen.
Ich möchte ganz klar betonen: Der SP-Fraktion ist es bewusst, dass der Cannabiskonsum manchmal problematisch ist. Je nach Situation des Konsumierenden kann der Konsum von Cannabis gesundheitliche und soziale Probleme verursachen. Aber es gibt auch andere, legale Substanzen wie Alkohol, deren Konsum höchst problematische Ausmasse erreichen kann. Eine ehrliche Suchtpolitik sollte sich darum nicht an der Substanz orientieren, sondern an der Frage, wie die entsprechende Substanz konsumiert wird. Es gibt denn auch ein Konzept zur Suchtpolitik, das von den eidgenössischen Kommissionen für Alkoholfragen, für Drogenfragen und für Tabakprävention erarbeitet wurde und einen anderen Ansatz hat. Die in diesem Bericht entwickelte Suchtpolitik orientiert sich nicht am Legalstatus der Substanz, sondern sie fragt danach, ob ein problembehafteter Konsum vorliegt. Problemhaft kann der Konsum von Alkohol, aber zum Beispiel auch von Medikamenten oder von anderen Substanzen sein. Dieses Konzept ist zukunftsweisend. Es würde aber erfordern, dass wir von alten Mustern und Meinungen abweichen.
Nun zurück zur Vorlage. Im Sinne eines Kompromisses zwischen den Kräften, die eine Legalisierung des Cannabiskonsums wollen, und denen, für die das nicht infrage kommt, entschieden die beiden SGK, einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion zuzustimmen, die einen Weg zwischen einem Ja und einem Nein zur Legalisierung des Konsums von Cannabis aufzeigt. Mit dem sogenannten Ordnungsbussenmodell soll der Konsum ab einem gewissen Alter zwar weiterhin bestraft werden, jedoch nicht mit einem aufwendigen Verfahren, sondern indem der Konsument eine Busse bezahlen muss. Mit dem Bezahlen der Busse ist die Angelegenheit erledigt.
In der Kommissionsberatung zeigte sich, dass es einige Punkte in der Vorlage gibt, die zu intensiven Diskussionen Anlass geben. In der anschliessend durchgeführten Vernehmlassung wurden diese Punkte denn auch kontrovers beurteilt. Sie bilden auch Bestandteil der Minderheitsanträge, die wir später noch beraten werden.
Welches sind die besagten Punkte?
1. Die Frage des Alters, ab welchem die Ordnungsbusse greifen soll, ist ein sehr umstrittener Punkt. Diskutiert wurde in der Kommission das Alter 15, 16 oder 18 Jahre. Eine Mehrheit der Kommission war der Meinung, das Ordnungsbussenmodell solle erst im Erwachsenenalter, also ab 18 Jahren, zur Anwendung kommen. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass schon ab 16 Jahren eine Ordnungsbusse anstelle eines ordentlichen Verfahrens möglich sein soll.
2. Auch bezüglich der Höhe der Busse wurde eine Bandbreite diskutiert. Von 50 Franken bis 200 Franken reichten die Vorstellungen. Wir sind der Meinung, dass die von der Mehrheit gewählte Höhe von 100 Franken nicht adäquat ist. Leider fiel aufgrund des Abstimmungsverfahrens in der Kommission der Antrag auf 50 Franken, den wir gestellt hatten, aus der Vorlage. Aus Sicht der SP ist eine Bussenhöhe von 200 Franken, wie sie eine Minderheit beantragt, inakzeptabel. Hingegen begrüssen wir den Einzelantrag Vischer.
3. Die Frage, ob bei der Entscheidung, anstelle der Ordnungsbusse das ordentliche Verfahren zu wählen, die Busse auf jeden Fall mindestens der Höhe der Ordnungsbusse entsprechen muss, ist ebenfalls umstritten. Die SP ist klar der Meinung, dass wir hier den Gerichten keine Vorschriften bezüglich der Bussenhöhe machen sollen.
In der Gesamtbilanz kommt die SP-Fraktion zum Entscheid, dass auf die Vorlage eingetreten werden soll. Sie ist ein erster pragmatischer Schritt hin zu einem nüchternen Umgang mit einer Substanz, die von etwa 500 000 Personen in der Schweiz konsumiert wird und deren Konsum bei der Mehrheit zu keinen grösseren Problemen führt. Wir haben, wie vorhin erwähnt, in einigen Punkten eine andere Meinung als die Kommissionsmehrheit. Wir werden unsere Zustimmung zur Vorlage davon abhängig machen, ob wir mit unseren Minderheitsanträgen durchkommen.