Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2012-03-07
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07
Wortprotokoll
Mit Artikel 28b Absätze 2 und 3 wird ein falsches Zeichen gesetzt. Sie bedeuten eine Verharmlosung des Wirkstoffs THC, das sich in den Cannabisprodukten befindet. Damit würde das im neuen Betäubungsmittelgesetz formulierte Ziel der Drogenabstinenz nicht einmal ansatzweise erreicht.
Bei einem Ordnungsbussensystem besteht das Problem, dass die Erziehungsberechtigten nicht mehr durch die Behörden über den Drogenkonsum ihrer Kinder ins Bild gesetzt würden. Auch könnten Kiffer, welche z. B. eine Gefahr im Strassenverkehr sind und schon x-mal wegen verbotenem Kiffen straffällig geworden sind, aufgrund des anonymisierten Ordnungsbussenverfahrens nicht mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Ich schaue nur einmal an, wie es im Strassenverkehr ist, wo der Drogenkonsum verboten ist: Wenn wir von der Polizei eine Kontrolle machen, dann können wir auf Hilfsmittel zurückgreifen und der Zentrale funken und fragen, ob ein Lenker schon wegen Drogenkonsum verzeichnet ist. Dort wird der Name der Person nachgeschlagen, um festzustellen, ob sie schon wegen Cannabismissbrauch vorbestraft ist. Ist das der Fall, können wir diese Person auf den Posten mitnehmen, um eine Urinprobe zu entnehmen. Wenn wir keine Hinweise haben, ist es sehr schwierig für die Polizei, die Person trotzdem auf den Posten mitzunehmen.
Eine Busse von 100 Franken ist für viele Kiffer eindeutig zu niedrig und wenig abschreckend. Eine Busse von 50 Franken, wie sie Herr Vischer fordert, zeigt auf, dass man das Ziel hat, Cannabiskonsum gar nicht mehr zu bestrafen - dies gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung.
Bei einer Ahndung des Cannabiskonsums geht es einerseits darum, den Konsumenten vor den psychischen und physischen Schäden zu schützen, welche das Betäubungsmittel THC verursacht. Andererseits führt eine Anzeige z. B. dazu, eine allfällige Gefährdung frühzeitig von sich und den Mitmenschen abzuwenden. Chronische Kiffer sind nicht selten Verursacher von Gewaltdelikten, von Unfällen und neigen oft zu asozialem Verhalten. Deshalb sind Register mit Einträgen von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz sinnvoll. Auch das Argument, eine Ordnungsbusse verringere die bürokratischen Abläufe, ist wenig stichhaltig, denn beim Ausstellen von Ordnungsbussen muss auch ein Bedenkfristformular ausgestellt und müssen die sichergestellten Cannabisprodukte bis zum Fristende und zum Bezahlen der Busse registriert und gelagert werden. Irgendjemand muss es dann auch dem zuständigen Polizisten melden, wenn die Busse bezahlt worden ist, weil erst danach die Drogen vernichtet werden können.
Deshalb ist das Eintreiben von Ordnungsbussen sicher aufwendiger als eine kurze Anzeige auf einem vorgedruckten Formular, die etwa zehn Minuten beansprucht. Um den [PAGE 283] Mehraufwand für diese Busseneintreibung zu rechtfertigen, müsste die Busse mindestens 200 Franken betragen. Wenn man bedenkt, dass bei Drogenabhängigkeit eine frühe Intervention die Ausstiegschancen massiv erhöht, erkennt man, dass es eminent wichtig ist, dass die Justiz eine Anzeige ernst nimmt, die Eltern einbezieht und eine geeignete Massnahme anordnet. Eine Busse ist für den Kiffer im Moment der Verhängung eine Strafe. Aber eine Anzeige mit einer Massnahme soll eine Veränderung des Suchtverhaltens bewirken und ist deshalb ein Beitrag an eine nachhaltige Drogenpolitik.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 28b Absätze 2 und 3 der Minderheit zu folgen.