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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-03-07

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07

Wortprotokoll

Kollegin Carobbio möchte Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller verpflichten, jedes Geschenk an Ärzte, Spitäler, Leistungserbringer offenzulegen, von Werbegeschenken bis allenfalls zur Bezahlung von Infoveranstaltungen - was ja auch als Begünstigung angesehen werden könnte - und zu geldwerten Leistungen bei Produkten. Diese Informationen sollen also nach der parlamentarischen Initiative allen online zugänglich gemacht werden. Die Initiantin begründet die Forderung mit den mit den Geschenken entstehenden Interessenkonflikten und dem Anstieg der Kosten für Arzneimittel und Medizinprodukte, der ganz allgemein mitverantwortlich für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen sei.

Dieser Vorstoss zeigt einmal mehr, dass man versucht, im Gesundheitswesen auf doch eher unbedeutenden Nebengeleisen Korrekturen anzubringen. Die Forderung nach Transparenz, das ist zuzugeben, ist sicher richtig und ist auch in diesem Bereich richtig. Allerdings müsste man zuerst vor allem dort ansetzen, wo das Ergebnis für den Versicherten tatsächlich auch Bedeutung hat: bei der Diagnose, der Therapie, der Qualität und dem Ergebnis einer Leistung. Dort sollte eigentlich Transparenz hergestellt werden. Sind die Ziele, die man sich gesetzt hat, erreicht, ist das Ergebnis nachhaltig? Da allerdings will man dann von Transparenz aus allen möglichen Gründen wenig bis nichts wissen. Ob sich verschriebene Arzneimittel und Medizinprodukte als geeignet erweisen, sieht man ja letztlich erst, wenn das Ergebnis der Therapie bekannt ist. Noch einfacher wäre es, die Selbstdispensation aufzuheben: Wer verschreibt, verkauft nicht. Damit würde mindestens ein gewisser Teil der Interessenkonflikte beseitigt.

Die Initiantin erwähnt in ihrer Begründung - das haben Sie gehört - ja auch die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen der Industrie und den Leistungserbringern. Eine "schwache Mehrheit" der Kommission, wenn Sie so wollen - das Ergebnis war 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin -, sieht diese Vereinbarung der betroffenen Branchen und der FMH vorläufig einmal als genügend an. Der Hauptgrund für die Ablehnung der Initiative ist aber vor allem der, dass der Bundesrat zurzeit die Heilmittelgesetzgebung in Überarbeitung hat. Dort soll das Problem - es ist dort ein Thema - der geldwerten Vorteile neu geregelt werden. Das ist eigentlich der Hauptgrund dafür, dass die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin zur Ablehnung gelangt ist.

Wir beantragen Ihnen also namens der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.