Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-03-07
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07
Wortprotokoll
Das tönt ja alles wunderschön, nicht wahr? Es sind alles gute Menschen, die hier der Familie ein wenig helfen wollen. Es lohnt sich aber doch, diesen Verfassungsartikel, diesen neuen Bundesbeschluss einmal etwas genauer anzusehen. Wir kommen auch nach genauer Prüfung aus drei Gründen dazu, diese Vorlage abzulehnen.
Als Erstes ist einmal der "Abzockolus-Virus" - so nenne ich das, was da in dieser Vorlage drin steckt - in dieser Vorlage spürbar. Ich nenne den Virus "Abzockolus", weil er in Griechenland spürbar zur Krankheit, zur Schuldenkrankheit, geführt hat. Der Virus ist ja auch bei uns offensichtlich sehr verbreitet. Im vergangenen Jahr haben wir der Bevölkerung gut 4 Milliarden Franken zusätzliche Abgaben abfordern müssen, weil genau diese Politik, die Sie hier wieder lancieren, dazu führte, dass die Mehrwertsteuer erhöht werden musste, dass die Lohnabzüge erhöht werden mussten und dass die Krankenkassenprämien stiegen. Das ist diese Politik, die Sie mit dieser Vorlage betreiben. Man verspricht Leistungen, die nicht finanziert sind.
Diese Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik ist wieder so eine sozialpolitische Fehlleistung, wie sie in ganz Europa über kurz oder lang zu bankrotten Staaten führt oder bereits zum Teil geführt hat. Wenn die "Weltwoche" schreibt, die Griechen der Schweiz seien vor allem in der Romandie zu finden, dann teile ich diese Meinung nicht vorbehaltlos, weil die wahren Griechen der Schweiz aus meiner Sicht in etwa links der Mitte in diesem Saal zu finden sind. Das ist das Problem. Gut, die Romands auf dieser Seite sind vielleicht dann noch etwas griechischer, das wäre möglich.
Noch eine Bemerkung zum Papier, wie es hier vorliegt: Im Parlamentsgesetz heisst es, man müsse die finanziellen und [PAGE 294] personellen Konsequenzen einer Vorlage aufzeigen. Sie müssen es sich einmal ansehen: Da wird schlicht und einfach gesagt, man könne das heute nicht abschätzen, und damit ist das Thema erledigt. Ich kann es abschätzen, das kann ich Ihnen sagen, denn hier steht "fördern", zweimal steht hier "fördern", und das heisst nichts anderes als "Geld verteilen". Ich wüsste nicht, was man anderes darunter verstehen sollte.
Der Bundesrat hat das Dilemma, in dem er mit dieser Vorlage steckt, mindestens erkannt, das kann man in seiner Stellungnahme lesen. Er sagt, er sei an sich auch sehr begeistert von dieser umfassenden Familienpolitik, das bestreitet er nicht, aber was er sich unter einer solchen Familienpolitik vorstellt, sollen dann vor allem andere bezahlen. Diese Stellungnahme ist in ähnlicher Form abgefasst wie das Parteiprogramm der Sozialdemokraten, dort kann man das nachlesen. Der Unterschied liegt allein darin, dass der Bundesrat sagt, die Kantone sollten bezahlen. Seine guten Ideen sollen von den Kantonen finanziert werden. Das ist der erste Punkt.
Zum zweiten Punkt: Einmal mehr greift man ohne ersichtliche Not in das funktionierende föderalistische System unseres Landes ein. Es ist völlig unverständlich, warum man die Familienpolitik als sozialpolitische Aufgabe beispielsweise in Appenzell Innerrhoden und in Genf mit Bundesvorschriften harmonisieren soll. Das ist doch Unsinn, meine Damen und Herren! Es ist absurd. Wenn die Regierungen der Kantone wieder einmal nicht abgeneigt sind, eine solche Kompetenzverschiebung zu schlucken, ist es vor allem mit der Hoffnung verbunden, dass die Bundeskasse ihnen dann entsprechend Geld zukommen lassen werde. Das ist der Grund, warum die Kantone diesen Verfassungsartikel befürworten. Einen anderen Grund, glaube ich, gibt es nicht. Sehen Sie, bedarfsgerechte Familienpolitik gehört als Teil der Sozialpolitik in die Gemeinden und in die Kantone, dort ist sie gut aufgehoben.
Zum dritten und letzten Punkt: Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden soll, ist einmal - von wenigen Ausnahmen abgesehen - akzeptiert. Nachdem sich der Bund mit Impulsprogrammen engagiert hat, haben Parlament und Bundesrat ja einmal festgehalten, dass diese Programme 2015 nicht weiter verlängert werden sollten. Es wurde also beschlossen, es sei fertig mit dem Geldverteilen von Bundesseite für diese Aufgabe. Nun soll offensichtlich dieser Verfassungsartikel hier produziert werden, damit man anschliessend wieder einen Titel hat, unter dem man damit fortfahren kann. Jedenfalls sagt der vorgesehene Verfassungsartikel in Absatz 2 genau das Gegenteil von diesem damaligen Beschluss. Da heisst es: "Bund und Kantone fördern", was ja nichts anderes heisst, als dass Geld zur Verfügung gestellt wird.
Wichtig scheint uns aber, dass man diese Aufgabe, die familienergänzende Betreuung, vor allem Privaten überlassen soll. Arbeitgeber haben ein Interesse daran, Lösungen anzubieten; die können sehr vielfältig sein. Es ist klar, dass einer Verfassungsbestimmung auf Bundesebene entsprechende Reglementierungen, Gesetze, Verordnungen, letztlich Einschränkungen für den Arbeitsplatz Schweiz - das hängt auch damit zusammen - folgen. Da dürften dann die Ideen, wie sie einmal von Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf formuliert wurden, wieder Auftrieb erhalten, nämlich dass auch Grossmütter, die Kinder betreuen, in einen Kurs geschickt werden müssten. Solche Sachen, glaube ich, haben wir nicht nötig, und solchen Fehlentwicklungen ist frühzeitig ein Riegel zu schieben. Wenn Sie Familien fördern wollen, gibt es ein einfaches System: Sie haben sie von Abgaben und materiellen Lasten zu befreien. Dafür braucht es keinen Verfassungsartikel.
Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.