Lexipedia

AB 123898

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-12

Wortprotokoll

Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Voruz 11.4069, "Kriegsmaterialexporte nach Bahrain, Saudi-Arabien und in die Arabischen Emirate", ausgeführt wurde, hat die Schweiz Kriegsmateriallieferungen nach Nordafrika sowie in die Staaten des Nahen und Mittleren Ostens in der Vergangenheit zurückhaltend bewilligt. Die Auferlegung dieser Zurückhaltung erfolgte im Rahmen einer gesamtheitlichen Beurteilung anhand der gesetzlichen Bewilligungskriterien, bei der auch die Art der betroffenen Waffen Berücksichtigung fand.

Soweit Kriegsmaterialausfuhren bewilligt worden sind, handelt es sich zum überwiegenden Teil um Waffensysteme, die für eine Verwendung gegen die Zivilbevölkerung nicht geeignet sind, aber auch im Hinblick auf eine Bewaffnung syrischer Kämpfer kaum eine Rolle spielen dürften. Darüber hinaus erfolgten die Lieferungen gegen Vorlage einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung.

Die in der Frage genannten Exporte in der Höhe von 290 Millionen Franken setzen sich zum grössten Teil aus der Lieferung unbewaffneter militärischer Trainingsflugzeuge im Umfang von rund 260 Millionen Franken in die Vereinigten Arabischen Emirate und von Ersatzteilen zu Fliegerabwehrsystemen nach Saudi-Arabien, Bahrain, Oman und in die Vereinigten Arabischen Emirate im Gesamtwert von rund 27 Millionen Franken zusammen.

Bezüglich Saudi-Arabien ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat 2009 seine Praxis angepasst und aufgrund der unbefriedigenden Menschenrechtslage angeordnet hat, dass abgesehen von Ersatzteilen und Munition für bereits aus der Schweiz geliefertes Kriegsmaterial keine neuen Gesuche bewilligt werden.

AB 123898 | Lexipedia | Lexipedia