preparatory:AB 123997
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
In der Kommission und in der Subkommission haben wir uns viel intensiver mit den Lebensmitteln, also mit Artikel 48b auseinandergesetzt als mit den Industriegütern, obwohl die Industriegüter eigentlich wichtiger wären. Vielleicht sagt die Frau Bundesrätin dann noch etwas zu dieser Swissness-Rente, wie viel da die Industriegüter und wie viel die Nahrungsmittel ausmachen. Wir haben vor allem über diesen Artikel gesprochen. Wir haben uns darum bemüht, weder eine Agrarschutzvorlage daraus zu machen, welche der Industrie die Luft abwürgt, noch umgekehrt. Das Resultat liegt Ihnen vor. Sie müssen bedenken, dass die Nahrungsmittelindustrie vermutlich mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stellt als die Landwirtschaft; das wäre aber eine andere Geschichte. Wir Grünen sind in dieser Frage gespalten, ich werde noch darauf zurückkommen.
Vor allem in diesem Bereich wird der Vorlage vorgeworfen, sie sei kompliziert. Das ist nicht der Fall. Für uns als Verbraucher ist der Fall eigentlich klar, obwohl die Regelungen kompliziert aussehen. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele:
Beginnen wir beim klassischen Produkt des Schweizer Nahrungsmittelexports, nämlich der Schokolade. Kein Mensch erwartet, dass Schweizer Schokolade aus Schweizer Kakao hergestellt wird. Niemand in der Schweiz wird Schweizer Schokolade nur wegen den Schweizer Rohstoffen als Swiss bezeichnen. Schweizer Schokolade könnte aus Konsumentensicht auch mit importiertem Zucker hergestellt werden, sie wäre immer noch Schweizer Schokolade. Es gibt eben die Rohstoffe, und es gibt die Herstellung, und beides ist typisch schweizerisch.
Ich komme zum nächsten Beispiel: Wenn ich ein Schweizer Ananasjoghurt esse, weiss ich haargenau, dass die Milch aus der Schweiz stammt, aber ich weiss auch, dass in der Schweiz nicht plötzlich Ananas wachsen, nur weil es ein Schweizer Joghurt ist.
Ein nächstes Beispiel: Wenn ich dagegen "en ächte Appezöller Biberflade" esse, dann will ich, dass dieser Biberfladen nach bewährtem "Appezöller-Biberflade-Rezept" in Appenzell oder meinetwegen in Teufen unter Schweizer Hygienevorschriften nach bewährtem Schweizer Rezept und bewährter Schweizer Tradition hergestellt worden ist. Es ist mir eigentlich etwas weniger wichtig, woher das Mehl in diesem Biber kommt, denn ob es Appenzeller Getreideanbau gibt, weiss ich gar nicht. Auch bei den Mandeln und beim Honig ist es nicht so sicher. Es wäre mir aber auch nicht so wichtig, woher diese kommen. Wenn Sie auf die Website von Herstellern von Appenzeller Biberfladen gehen, dann finden Sie nie einen Hinweis auf die Herkunft der Rohstoffe, sondern nur darauf, dass diese Biber nach original Appenzeller Rezepten in Appenzeller Backstuben - vermutlich von Appenzeller Bäckerinnen in vierter oder fünfter Generation - hergestellt werden. Die Appenzeller gelten als Volk, das traditionelle Werte bewahrt und pflegt; darum geht es den Appenzeller-Biber-Verkäufern und um nichts anderes. Das haben wir bei den Lebensmitteln als Konzept abgebildet.
Marktgemüse sind Naturprodukte, die stammen zu 100 Prozent aus der Schweiz. Das ist unbestritten, und das ist auch in Artikel 48a so geregelt.
Schwachverarbeitete Naturprodukte und Lebensmittel - z. B. Joghurts, Mehl, Fruchtsalat - sollen zu 80 Prozent Rohstoffe aus der Schweiz enthalten. Das ist auch unbestritten, und das ist auch gut so. Bei starkverarbeiteten Lebensmitteln wie "Schoggi", Biskuits, Teigwaren oder wie beim ganzen Convenience Food, das sind fertig zubereitete Speisen, gelten andere Regeln. Dort und nur dort gelten 60 Prozent. Hierzu gehört auch der Appenzeller Biber. Sogar in einem Appenzeller Biber, obwohl es eigentlich niemanden interessiert, müssen immer noch zu 60 Prozent schweizerische Rohstoffe drin sein. Mehr als die Hälfte der Rohstoffe soll aus der Schweiz stammen, und mehr als die Hälfte der Wertschöpfung soll in der Schweiz stattfinden. Das ist der goldene Kompromiss Ihrer Kommission!
Es wird oft argumentiert, eine Differenzierung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln sei nicht möglich. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Die Differenzierung ist leicht, sie ist einfach. Dann gibt es die Gegenbeispiele. Wenn Sie jetzt ein Gegenbeispiel verlangen, dann wird man Ihnen sagen: Das ist das Rhabarberjoghurt. Im Gegensatz zum Fruchtjoghurt sei Rhabarberjoghurt ein starkverarbeitetes Produkt. Oder dann wird Ihnen gesagt: Mariniertes Fleisch, das sei doch nicht starkverarbeitet, aber es gelte trotzdem als starkverarbeitetes Produkt. Das sind die einzigen Beispiele, die Sie hören werden. Es ist doch nicht schwierig, solche Klippen zu umschiffen. Das schafft unser Bundesrat. Unser Bundesrat muss Schwierigeres können, als zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden. Er kann das auch.
Ich empfehle Ihnen daher, der Kommission zu folgen. Etwa die Hälfte der grünen Fraktion - vielleicht etwas mehr, das sehen wir dann noch, wir kämpfen noch darum - wird Maya Graf zustimmen und das Konzept des Bundesrates unterstützen. Das haben Sie gehört. Votieren Sie entweder für die Variante des Bundesrates, die Variante von Maya Graf, oder für die Variante der Kommissionsmehrheit. Verwässern Sie nicht die Kommissionsvariante. Es sind Konzepte, behalten Sie diese. Dafür wäre ich sogar bereit, meinen Einzelantrag zurückzuziehen. Haben Sie Vertrauen zu Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Wir haben viel daran gearbeitet, folgen Sie Ihrer Kommission.