Bieri Peter · Ständerat · 2012-02-27
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-27
Wortprotokoll
Wir stehen bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung. Ich kann deshalb darauf verzichten, diese Vorlage nochmals in allen Details darzustellen, habe ich dies doch anlässlich unserer ersten Behandlung vor ziemlich genau einem Jahr bereits ausführlich getan. Ich kann auch auf die bundesrätliche Botschaft verweisen, die in der Übersicht folgende Feststellung enthält: "Allerdings weist der von der Initiative vorgezeichnete Weg in die falsche Richtung: Erstens wäre die von der Initiative geforderte Kompetenz des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung für den Musikunterricht an Schulen ein gravierender Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone ... Eine Kompetenzverschiebung einzig im Fachbereich Musik wäre erst recht nicht sinnvoll." (BBl 2010 2) Auch seien die Kantone selbst bereits daran, im Rahmen von Harmos Eckwerte im Bildungswesen gesamtschweizerisch zu regeln. Letztlich sei die generelle Forderung der Initiative nach Musikförderung in Absatz 1 des neuen Bundesverfassungsartikels 67a nicht nötig, weil die geltende Verfassung bereits die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie den Kulturförderungsartikel (Art. 69) enthalte, in dem die Musik in Absatz 2 sogar speziell erwähnt ist. Damit bestehe eine ausreichende Verfassungsgrundlage. Im Kulturförderungsgesetz, das wir in der letzten Legislatur verabschiedet haben, ist denn auch die musikalische Bildung im ausserschulischen Bereich auf Bundesebene aufgenommen worden.
Unser Rat hat vor einem Jahr die Initiative mit 19 zu 15 Stimmen abgelehnt und einem von unserer Kommission ausgearbeiteten direkten Gegenvorschlag mit 25 zu 9 Stimmen zugestimmt.
Unser Gegenvorschlag fand im Rahmen der Vernehmlassung auch bei der Erziehungsdirektorenkonferenz sowie bei 20 Kantonen breite Unterstützung. Leider ist dann dieser, wie ich meine, sehr seriöse und unter Begleitung von Fachpersonen des Rechts und der Bildung ausgearbeitete Gegenvorschlag im Nationalrat ziemlich respektlos, wie ich mal sagen würde, behandelt worden. Er ist untergegangen und durch eine Formulierung ersetzt worden, die kaum das Prädikat eines Gegenvorschlages verdient. Die im Vergleich zur Initiative einzige, minimale Änderung ist der Einschub, dass dies "unter Mitwirkung der Kantone" zu geschehen habe. Dies ist jedoch eine Selbstverständlichkeit, ist dies doch bereits in Artikel 44, im Grundsatzartikel der Bundesverfassung über das Zusammenwirken von Bund und Kantonen, generell festgehalten.
Der nun so vom Nationalrat verabschiedete Gegenvorschlag unterscheidet sich inhaltlich in nichts von der Initiative, was Bundesrat Burkhalter im Nationalrat veranlasste, von einem "copier-coller" zu sprechen. Ich habe diesen Begriff im "Pons" zwar nicht gefunden, frei übersetzt könnte man dies aber als eine "aufgeklebte Kopie" bezeichnen. Der Mehrwert gegenüber der Initiative ist null, und insbesondere wird damit der Widerspruch zu Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung, welcher die Schulhoheit den Kantonen zuweist, nicht aus dem Weg geräumt. Eingedenk dieser Erkenntnis hat dann unsere Kollegin, Frau Anne Seydoux, in der Kommission einen Ansatz gewählt, welcher den Initianten entgegenkommt, den Fauxpas der Initianten und des Nationalrates aber ausmerzt. Insbesondere wahrt der Vorschlag, wie ihn die Mehrheit ausformuliert hat, uneingeschränkt die kantonale Schulhoheit.
Die WBK des Ständerates beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesem neuen Gegenentwurf, der eine Mischung aus der Fassung der Initiative, dem nationalrätlichen Gegenvorschlag und unserer ursprünglichen Fassung darstellt, zuzustimmen.
In der Frage der Abstimmungsempfehlung, bei welcher der Nationalrat sowohl Initiative als auch Gegenentwurf zur Annahme empfiehlt, beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, am ständerätlichen Beschluss festzuhalten und lediglich den Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Ich werde in der Detailberatung noch auf das Konzept der Mehrheit und jenes der Minderheit zu sprechen kommen.
Lassen Sie mich abschliessend eine persönliche Feststellung machen: Ich habe das ideelle Anliegen dieser Initiative mitgetragen, den Initianten aber stets zu verstehen gegeben, dass der Widerspruch zur verfassungsmässigen Schulhoheit mit einem Gegenentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratung ausgeräumt werden müsse. Wenn es nun trotz des guten Willens und der grossen Anstrengungen nicht gelänge, in der nächsten Runde mit dem Nationalrat eine Lösung zu finden, würde ich Ihnen im Ständerat beantragen, auf einen Gegenvorschlag zu verzichten und es im Einklang mit dem Bundesrat bei der bereits beschlossenen Ablehnung der Initiative zu belassen. Der Ständerat als Vertreter der Kantone würde sich in einem zentralen Aufgabenbereich der Kantone jede Glaubwürdigkeit nehmen, wenn er einem solchen Einbruch in unseren Föderalismus zustimmen würde. Ob es dann bei der Volksabstimmung den Initianten gelingen wird, sich gegen die in dieser Sache geeinten kantonalen Erziehungsdirektoren, gegen die kantonalen Parlamente, die mit Argusaugen darauf schauen, dass die Schule in ihrem Kompetenzbereich bleibt, gegen den Willen des Bundesrates und auch gegen den Willen des Ständerates durchzusetzen, wage ich dann doch zu bezweifeln.
Insofern bitte ich auch die Initianten, sich in dieser Sache etwas zu bewegen. Leider lässt der uns von den Initianten zugestellte Brief bis dato wenig Einsicht und Bereitschaft erkennen. Nun, die Initianten müssen letztlich selber entscheiden, ob sie dann nicht riskieren, alles zu verlieren. Dies meine persönliche Einschätzung und meine persönliche Haltung für die Zukunft dieses nicht einfachen Geschäftes.
Zurück zum Kommissionsentscheid: Im Namen der WBK bitte ich Sie, unserem Konzept eines direkten Gegenvorschlages zuzustimmen und dann bei Artikel 67a Absatz 1bis dem Antrag der Mehrheit zu folgen, den ich dann noch zu begründen habe.