Wicki Franz · Ständerat · 1999-12-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 17a geht es um die sogenannte "actio libera in causa", ein Rechtsinstitut, mit welchem Studentinnen und Studenten in der Strafrechtsprüfung geplagt werden, insbesondere wenn es darum geht, die eventualvorsätzliche und die fahrlässige "actio libera in causa" voneinander zu unterscheiden.
Artikel 17a bringt eine Ergänzung zum bisherigen Artikel 12. Die Bestimmung wird dem Stand der Lehre und der Rechtsprechung angepasst.
Wer sich in den Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit versetzt, kann sich nicht auf die Privilegien von Artikel 17 berufen. Mit Artikel 17a wird der Täter erfasst, der sich seiner Fähigkeiten, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, beraubt oder diese herabsetzt. Er kann dies vorsätzlich oder fahrlässig tun. Es genügt auch, dass er die Möglichkeit, die Straftat zu begehen, in Kauf genommen oder fahrlässig gehandelt hat.