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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-02-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-02-28

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat korrekt und einlässlich die zehnjährige Geschichte der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler dargelegt. Der Bundesrat war von Anfang an kritisch eingestellt und hat auch auf Schwächen der Vorlage hingewiesen, weil sie eben alle Infrastrukturen und nicht nur den Fluglärm erfasst. Das anvisierte Ziel der Verfahrensvereinfachung wird nicht erreicht. Im Gegenteil: Es sind sogar zusätzliche Verunsicherungen darüber entstanden, wer dann betroffen wäre; das haben die jahrelangen Arbeiten an den Vorlagen auch gezeigt.

Ich bin heute eigentlich froh über den Antrag Ihrer Kommission. Mit dem Nichteintreten haben Sie nichts verloren. Die Schwächen des heutigen Systems, die vor allem das Entschädigungsverfahren betreffen, wurden erkannt. Die von Herrn Berberat zitierte interdepartementale Arbeitsgruppe kümmert sich um die Enteignungsfragen nachbarrechtlicher Ansprüche. Wir wissen hier auch, dass Klärungsbedarf nötig ist. Das federführende Bafu wird bis im kommenden April einen Bericht einreichen. Danach wird sich der Bundesrat im Rahmen einer Aussprache auch über das weitere Vorgehen äussern. Es ist auch in zeitlicher Hinsicht dafür gesorgt, dass eine klare Stellungnahme erfolgen kann.

Ob man das bisherige Entschädigungsmodell, welches Ansprüche über das Enteignungsrecht verlieh, durch ein neues Modell ersetzen soll, welches einen monetären Ausgleichsanspruch über das Umweltschutzgesetz verleiht, ist eine juristisch wie auch politisch heikle Frage. Man wird deshalb auch in diesem Kontext zwischen einer Vorlage, mit der die betroffenen Bürger gleichbehandelt werden, und einer spezifisch auf den Fluglärm ausgerichteten Vorlage entscheiden müssen. Dabei muss man natürlich auch abschätzen können, welche Konsequenzen das dann hat. Diese Fragen werden somit in Kürze vom Bundesrat beantwortet werden.

Wir beantragen Ihnen, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.