Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-02-28
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-02-28
Wortprotokoll
Zuerst möchte auch ich mich für den Kompromissvorschlag bedanken, den Ihre Kommission macht. Gegenüber heute stellt er eine Lockerung dar, indem erlaubt wird, dass ein Kind vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen und verkehrsreichen Strassen Rad fährt, sofern es von einem Elternteil oder einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet wird. Heute dürfte ein Kind im vorschulpflichtigen Alter überhaupt nicht Rad fahren, was, wie wir festgestellt haben, die Mehrheit der Bevölkerung offenbar gar nicht weiss. Ich denke, dass die Kommission eine praktikable Lösung vorschlägt.
Was die Definition einer verkehrsreichen Strasse betrifft, so muss man sagen, dass es sich hierbei tatsächlich um einen neuen Begriff handelt, Herr Ständerat Eberle. In Artikel 50 Absatz 2 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) haben wir dagegen den Begriff "verkehrsarme Nebenstrasse" definiert. Das ist also definiert und in reicher Rechtsprechung auch ausgelegt. Deshalb gehen wir davon aus, dass auch der gegenteilige Begriff ohne Probleme auslegbar ist. Es trifft aber zu, dass er gesetzlich nicht definiert ist.