preparatory:AB 12420
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-11
Wortprotokoll
Die Arbeitsbewilligung L ist eine statistische Bezeichnung des Zentralen Ausländerregisters für unter einjährige, befristete Aufenthaltsbewilligungen. Mit der 120-Tage-Bewilligung ist jedoch die kontingentsfreie Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung gemeint. Damit können Ausländer innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt längstens vier Monate in der Schweiz erwerbstätig sein. Die Erfordernisse der Praxis haben dazu geführt, dass diese Bewilligung auch in einzelnen Arbeitstagen bezogen werden kann. Es ist vorgesehen, die arbeitsmarktlichen und aufenthaltsrechtlichen Fragen im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen in entsprechenden Weisungen näher zu erläutern. Auch im Bereich der Sozialversicherung sind im Hinblick auf das Inkrafttreten des Abkommens Informationen für Versicherungsträger und Merkblätter für Versicherte in Ausarbeitung, die auch die nötigen Angaben für Personen mit L-Bewilligung enthalten werden.