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Eder Joachim · Ständerat · 2012-02-28

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Es war wirklich nicht meine Absicht, nach der Frau Bundesrätin zu sprechen. Das macht man in der Regel nie.

Trotz den Ausführungen von Berichterstatter Hans Hess und dem Wunsch, das Verfahren zu vereinfachen, gibt es gerade aus Sicht der Kantone, die wir ja vertreten, gute Gründe, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen. Sicher kamen in der Vergangenheit an gewissen Orten Fälle vor, die nicht optimal liefen. Deswegen aber im ganzen Land das heutige, grundsätzlich gut funktionierende System der Massnahmen im Strassenverkehr zu ändern scheint mir nicht richtig. Zudem ist es aus meiner Sicht falsch, im Zusammenhang mit Personen, die klar Verkehrssünderinnen und -sünder sind, einen sogenannten Staatsabbau zu fordern. Lassen Sie mich meine ablehnende Haltung begründen.

Die Parallelität der Verfahren bleibt, das hat Frau Bundesrätin Leuthard gerade gesagt, und es wird meines Erachtens sogar noch schwieriger: Nur die Warnungsmassnahmen sollen zum Strafrichter übergehen, die Sicherungsmassnahmen, insbesondere die Fahreignungsabklärungen sowie die vorsorglichen und ordentlichen Sicherungsentzüge der Führerausweise, müssen bei den Verwaltungsbehörden bleiben. Die Frage, ob eine Warnungs- oder eine Sicherungsmassnahme auszusprechen ist, braucht vielfach diverse Abklärungen und kann häufig erst im Laufe des Verfahrens beantwortet werden. Bei Annahme der Motion wird es fast unlösbare Abgrenzungsprobleme geben: Wer ist in welcher Verfahrensphase wofür zuständig? Dies wiederum verunmöglicht die gewünschten schnellen und wirksamen Verfahren, bewirkt aus meiner Sicht also genau das Gegenteil dessen, was die Motion eigentlich will.

Zudem kommt es zu grossen Vollzugsschwierigkeiten bei den Führerausweisentzügen. Aus technischen, organisatorischen und registermässigen Gründen müssten nämlich weiterhin die Strassenverkehrsämter den Entzug der Führerausweise vollziehen. Dies würde zu vielen komplizierten Schnittstellen führen, die einen effektiven Vollzug und damit die Wirksamkeit der Administrativmassnahmen erheblich beeinträchtigen würden.

Dann sind höhere Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu erwarten; das hat Frau Bundesrätin Leuthard ebenfalls gesagt. Das ist einer der Hauptgründe für mich, die Motion abzulehnen. Die Kantone versuchen nämlich heute, für die Führerausweisentzugs-Verfahren möglichst - ich sage: möglichst - kostendeckende Gebühren nach dem Verursacherprinzip zu verlangen. Dies ist bekanntlich bei den Kosten der Strafverfahren bei Weitem nicht der Fall. Bei einer Annahme der Motion würden die Kosten der Führerausweis-Entzugsverfahren somit nicht mehr die Verursacher, sondern zu einem erheblichen Teil die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen. Diese hätten somit in Zukunft bei der Ahndung von Verkehrswiderhandlungen einen deutlich grösseren Teil als heute zu übernehmen.

Die mit der Annahme der Motion beabsichtigte Änderung führt also zu mehr Aufwand bei den Kantonen, zu mehr Aufwand bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern; ich sehe das deutlich anders als mein sehr geschätzter Fraktionskollege Hans Hess. Ich frage Sie: Wollen Sie das wirklich?

Ein wesentlicher Grund dafür, die Motion abzulehnen, ist auch, dass die Übertragung an Strafrichter erst vor wenigen Jahren verworfen wurde, und zwar im Rahmen der Totalrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. Da gab es eine gesamtschweizerisch sehr breite Vernehmlassung. Dort wurde das Begehren mehrheitlich abgelehnt. Schon damals war kein wirklicher Nutzen ersichtlich - im Gegenteil: Es musste sogar von einem Mehraufwand ausgegangen werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung wurde bereits schriftlich und jetzt auch mündlich von Bundesrätin Doris Leuthard erwähnt. Ich verzichte darauf, das zu wiederholen.

Abschliessend noch etwas zur Verfahrensdauer: Die für Administrativmassnahmen zuständigen Behörden entscheiden heute in einem Grossteil der Fälle zeitnah nach der Widerhandlung. Die Verfahren der Strafbehörden dauern wegen ausstehenden Einvernahmen, Gutachten, zu behandelnden weiteren Straftaten oder anderem nicht selten sehr lange. Bei einer Anordnung der Warnungsentzüge im Strafverfahren würden diese nach der Widerhandlung vielfach deutlich später als heute ausgesprochen und so meines Erachtens sehr viel von der erzieherischen Wirkung einbüssen.

Sie sehen, es ist wirklich ein Trugschluss zu glauben, mit nur einer Behörde gebe es ein einfacheres, schnelleres und kostengünstigeres Verfahren. Ich traue den Kantonen und vor allem den operativ Verantwortlichen in den zuständigen Strassenverkehrsämtern durchaus zu, dass sie die möglichen und notwendigen Optimierungsmassnahmen selber ergreifen und umsetzen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun, konkret heisst das, die Motion abzulehnen.