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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Es gibt zwei Motionen mit demselben Titel, "Stopp dem Zahlungsschlendrian". Beide Motionen verfolgen dasselbe Ziel, sie wollen die Zahlungsmoral verbessern.

Die Motion der SVP-Fraktion will den gesetzlichen Verzugszins von heute 5 auf 10 Prozent erhöhen - das ist die Motion, über die Sie heute befinden werden. Es gibt aber noch die Motion der FDP-Liberalen Fraktion, und die ist inhaltlich etwas offener formuliert, indem sie eine angemessene Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses verlangt. Der Bundesrat hat Ihnen beantragt, die Motion der FDP-Liberalen Fraktion anzunehmen; sie ist in der Zwischenzeit auch schon von beiden Räten angenommen worden. Daher, Herr Ständerat Jenny, hätte es bedeutet, Wasser in die Aare zu tragen, wenn der Bundesrat einen Abänderungsvorschlag zu dieser Motion gemacht hätte, nachdem das Anliegen bereits mit einer Motion beider Räte aufgenommen worden ist. Der Bundesrat hat sogar sehr schnell gehandelt: Er legte bereits 2010 einen entsprechenden Vorentwurf vor und führte eine Vernehmlassung durch. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Die Reaktionen auf diese Vernehmlassungsvorlage sind "mitigé" ausgefallen - das heisst entweder "zurückhaltend" oder "gespalten"; es geht in etwa in diese Richtung.

Der Bundesrat wird nun in Kürze von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis nehmen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei wird der Bundesrat, und das möchte ich heute der Ehrlichkeit halber sagen, selbstverständlich wie immer die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung berücksichtigen, gleichzeitig aber auch den konjunkturellen und wirtschaftlichen Veränderungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, Rechnung tragen. Nur einen Satz dazu: Denken Sie an die Situation bei den Zinsen, also an die rekordtiefen Zinsen; das ergibt bereits heute eine stark veränderte Ausgangslage im Vergleich zur Situation von vor zwei Jahren. Bei diesen aktuellen Rahmenbedingungen besteht dann halt auch ein gewisser Widerspruch zu einer Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses, oder es besteht zumindest ein Spannungsfeld.

Aber jetzt noch zur Motion, um die es heute geht: Der Bundesrat beantragt Ihnen, diesen Vorstoss abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens - das wurde bereits von der Kommissionssprecherin gesagt - ist die vorgeschlagene undifferenzierte Erhöhung des Verzugszinssatzes auf 10 Prozent aus Sicht des Bundesrates zu starr, weil sie eben keine Rücksicht darauf nimmt, was sich sonst an der Zinsfront noch alles abspielt. Damit kann man auch den unterschiedlichen Bedürfnissen des Gewerbes und der Wirtschaft einerseits und der Konsumentinnen und Konsumenten andererseits nicht genügend Rechnung tragen. [PAGE 72]

Zweitens erscheint der vorgeschlagene Verzugszinssatz von 10 Prozent vor dem Hintergrund der erwähnten wirtschaftlichen Ausgangslage wirklich nicht angebracht. Die mit der Erhöhung verbundene zusätzliche finanzielle Belastung für viele Unternehmen und Gewerbetreibende - es wären ja nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern eben auch viele KMU und das Gewerbe betroffen - wäre in dieser angespannten wirtschaftlichen Situation sicher nicht erwünscht. Gleichzeitig würde ein Verzugszinssatz von 10 Prozent in keinem Verhältnis zu den aktuellen Zinssätzen am Kapitalmarkt stehen.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.